Oberpfalz & Bayern 21.10.2012, 19:23 Uhr

Ohne Kirchensteuer keinen Segen

Weil er Teile seines Einkommens lieber spendet, droht dem Katholiken Andreas Janker die Verweigerung von Sakramenten und kirchlichem Begräbnis.

Wer keine Kirchensteuer bezahlt, verletzt die Pflicht jedes Katholiken, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren und auch einen finanziellen Beitrag dazu zu leisten – sagen die deutschen Bischöfe. Foto: dpa

Wer keine Kirchensteuer bezahlt, verletzt die Pflicht jedes Katholiken, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren und auch einen finanziellen Beitrag dazu zu leisten – sagen die deutschen Bischöfe. Foto: dpa

Von Reinhold Willfurth, MZ

REGENSBURG. Demnächst entscheidet das Verwaltungsgericht München über die Rechtmäßigkeit des Austritts von Dr. Andreas Janker aus der katholischen Kirche. Sollte die Entscheidung positiv für Janker ausgehen, könnte sie das System des automatischen Kirchensteuereinzugs ins Wanken und die Deutsche Bischofskonferenz in Schwierigkeiten bringen.

Der gebürtige Regensburger Janker, nach eigenem Bekenntnis ein gläubiger Katholik, trat vor drei Jahren aus der katholischen Kirche aus. Vor dem Standesamt seiner Wohngemeinde Altomünster (Kreis Dachauer Land) gab er zu Protokoll, dass er allerdings nur die Kirche als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ verlasse, jenen Teil der Kirche, der vom Staat den persönlichen Obolus einziehen lasse und diesen dann nach seinem Gutdünken verwende. In diese „Körperschaft öffentlichen Rechts“ hatte Janker sein Vertrauen verloren, nachdem er bei einem Rechtsstreit um die Krankheit seiner Mutter festgestellt habe, dass sich die gegnerische Versicherung von der „Ecclesia GmbH“ habe beraten lassen, einer Tochterfirma der katholischen und evangelischen Kirchen in Deutschland. Das Maß war damit voll für Janker. Er wollte nicht mehr in den Kirchensteuer-Topf einzahlen, „solange die Kirche als Makler auftritt, der für unabhängige Versicherer mit dem Ziel arbeitet, das Vermögen des Versicherten zu schmälern“, wie er im Gespräch mit der MZ sagt.

Auch nach Austritt bleibt er Christ

Die katholische Kirche aber wollte die Austrittsgründe nicht akzeptieren. Janker ging ein Aufhebungsbescheid des Standesamts zu. Gegen den Bescheid klagte er vor dem Verwaltungsgericht München. Als Argumentationshilfe kann sich das Gericht auf einen ähnlichen Fall stützen, der jüngst Furore machte: Der Freiburger Kirchenrechtsprofessor Hartmut Zapp hat ebenfalls versucht, aus der öffentlichen Einrichtung katholische Kirche auszutreten. Vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 26. September fühlt sich Zapp bestärkt: Das Gericht habe klargestellt, dass die Konsequenzen der Austrittserklärung von Hartmut Zapp allein für den staatlichen Bereich eindeutig sind“, erklärt Zapps Anwalt Dr. Sebastian Seith. Jetzt beginne erst die innerkirchliche Diskussion. Seine Pflichten als Mitglied der katholischen Kirche werde Zapp „gemäß den innerkirchlichen Normen“ weiter erfüllen.

 

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