Strafbefehl gegen Williamson
Das Amtsgericht Regensburg hat erneut einen Strafbefehl gegen den Holocaust-Leugner erlassen. Doch auch das war noch nicht das letzte Wort.
Das Amtsgericht Regensburg hat erneut Strafbefehl gegen Bischof Richard Williamson erlassen. Foto: dpa
Regensburg. Dem Holocaustleugner und Bischof Richard Williamson droht ein weiterer Prozess wegen Volksverhetzung. Das Amtsgericht Regensburg stellte in dieser Woche erneut Strafbefehl, wie ein Justizsprecher am Donnerstag sagte. Der Rechtsanwalt des Bischofs kündigte daraufhin an, gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegen zu wollen. Damit müsste der Prozess gegen den 72-Jährigen neu aufgerollt werden.
Der Strafbefehl sieht eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen vor.
Die Höhe des Tagessatzes und damit die Gesamtstrafe wollte der Sprecher allerdings nicht bekanntgeben. Jedoch könne es maximal der Betrag von 6500 Euro (100 Tagessätze zu je 65 Euro) sein, den das Regensburger Landgericht im Juli 2011 in der Berufungsverhandlung gegen den ersten Strafbefehl festgesetzt hatte. Williamson habe jetzt 14 Tage Zeit, gegen den Bescheid vorzugehen.
Umstrittenes Interview in Zaitzkofen
Der Bischof der ultrakonservativen Pius-Bruderschaft hatte im November 2008 im oberpfälzischen Zaitzkofen einem schwedischen Fernsehsender ein Interview gegeben und darin die Existenz von Gaskammern während der NS-Zeit bestritten. Das Interview wurde später im Internet verbreitet.
Wörtlich hatte Williamson damals gesagt: „Ich glaube, es gab keine Gaskammern.“ Und weiter: „Ich glaube nicht, dass sechs Millionen Juden in Deutschland vergast wurden.“
Wegen dieser Äußerungen war er 2011 vom Landgericht Regensburg in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6500 Euro verurteilt worden. Der Richterspruch war jedoch vom Oberlandesgericht Nürnberg aus formaljuristischen Gründen kassiert worden.
Die Nürnberger Richter hatten damals moniert, dass die Verbreitungswege des Interviews nicht ausreichend dargelegt wurden. Der neue Strafbefehl wurde nach Angaben des Regensburger Gerichtssprechers um die Anforderungen des Oberlandesgerichts ergänzt.

