Strafbefehl nicht vor Oktober
Die Entscheidung im Fall des Holocaust-Leugners Richard Williamson zieht sich hin. Gegen den Bischof wurde erneut ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt.
Bischof Richard Williamson Foto: dpa
Regensburg. Die juristische Entscheidung im Fall des Holocaust-Leugners Bischof Richard Williamson zieht sich weiter hin. Mit einer Entscheidung über den beantragten Strafbefehl sei nicht vor Oktober zu rechnen, sagte am Montag eine Sprecherin des Regensburger Amtsgerichts. Zunächst habe der Anwalt von Williamson noch Zeit für eine Stellungnahme. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Juli gegen den 72-jährigen Bischof der ultrakonservativen Piusbruderschaft erneut einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt.
Williamson hatte 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehensender im Pius-Priesterseminar in Zaitzkofen bei Regensburg den NS-Massenmord an Millionen Juden und die Existenz von Gaskammern bestritten.
Das Regensburger Amtsgericht verurteilte den Geistlichen 2010 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro. Im Juli 2011 bestätigte das Landgericht Regensburg die Entscheidung, reduzierte jedoch die Strafe auf 6500 Euro (100 Tagessätze zu je 65 Euro). Im Februar kassierte das OLG Nürnberg das Urteil wegen Verfahrensmängeln. Die Richter monierten, dass die Verbreitungswege des Interviews nicht dargelegt worden waren. Die Staatsanwaltschaft hat den neuen Strafbefehl um die Anforderungen des OLG ergänzt. (dpa)

