Panorama 14.07.2012, 19:58 Uhr

Innenstadtsperre für Salzburg

Weil zum Bummeln viele mit dem Auto kommen, ist der Verkehrsinfarkt in Salzburg vorprogrammiert. Die Stadtverwaltung reagiert mit einer Citysperre.

Hinweisschild an einer Zufahrtsstarße in Salzburg (Österreich): Die Fahrt in die sogenannte rechte Altstadt von Salzburg ist ab Montag nicht mehr möglich. Foto: dpa

Hinweisschild an einer Zufahrtsstarße in Salzburg (Österreich): Die Fahrt in die sogenannte rechte Altstadt von Salzburg ist ab Montag nicht mehr möglich. Foto: dpa

Salzburg. Das Auto macht Mittagspause in Salzburg – zumindest im Zentrum. An diesem Montag 16. Juli tritt die umstrittene Citysperre in der nahe Bayern gelegenen Mozartstadt in Kraft – gültig jeweils von 10 Uhr bis 14 Uhr an Werktagen. Die Fahrt in die sogenannte rechte Altstadt ist dann nicht mehr möglich. Damit reagiert die Stadt auf den „Verkehrsinfarkt“ in der beliebten österreichischen Ausflugsmetropole. Verkehrsschilder und Transparente weisen auf die Sperre hin. Die Stadtverwaltung wirbt nach den Misstönen vor der Einführung offensiv für die unbeliebte Maßnahme.

Das Verkehrsmanagement, wie die mittägliche Zwangspause für Autos offiziell heißt, sperrt bis zum 17. August drei zentrale Zufahrten in die Innenstadt. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, wie zum Beispiel Anrainer und Taxen sowie Hotelgäste und Lieferverkehr. Einheimische und Fahrzeuge mit dem Kennzeichen BGL für den bayerischen Nachbarlandkreis Berchtesgadener Land dürfen jedoch in den vier Stunden ebenfalls nicht in die gesperrte Zone fahren.

Als Alternative für die gesperrte Innenstadt wirbt die Stadt vor allem für den Großparkplatz mit 3500 Stellplätzen am Messegelände. „Von dort aus bieten wir einen Bus-Shuttle im Fünf-Minuten-Takt in die Innenstadt an“, sagte Verkehrsstadtrat Johann Padutsch. Ein spezielles Ticket für Parkplatz und Busfahrt für bis zu fünf Personen kostet zwölf Euro.

Außerdem bleibt die „Regensperre“ in Kraft. Wenn bei Regen zu viele Touristen aus dem Umland mit dem Auto in die Mozartstadt wollen, werden sie bereits am Stadtrand abgeleitet – allerdings nur an den beiden aus Bayern kommenden Routen. Ausgenommen davon sind alle österreichischen Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit den BGL-Kennzeichen. (dpa)

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