Kachelmann-Prozess wird vertagt
Der Wettermoderator fordert von seiner Ex vor Gericht Schadenersatz. Die Güteverhandlung scheiterte, es könnte eine neue Beweisaufnahme folgen.
Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann betritt am 31.10.2012 den Verhandlungssaal einer Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt am Main (Hessen). Kachelmann fordert von seiner Ex-Geliebten Claudia D. Schadenersatz in Höhe von Euro 13.352,69. Foto: dpa
Frankfurt/Main. Der Wettermoderator Jörg Kachelmann fordert nach seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung nun von seiner Ex-Freundin vor Gericht Schadenersatz. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main begann am Mittwoch der Prozess um die Klage Kachelmanns. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit loteten dabei beide Seiten zunächst ergebnislos die Möglichkeiten einer Einigung aus.
Kachelmann verlangt von seiner früheren Freundin, die ihn angezeigt hatte, 13.352,69 Euro Schadenersatz. Diese Summe bezieht sich auf Gutachterkosten, die die Verteidigung des Wettermoderators während dessen Untersuchungshaft aufgewendet hatte. In dem Zivilverfahren liegt die Beweislast beim Kläger. Kachelmann muss also beweisen, dass seine Ex-Freundin gegen ihn falsche Anschuldigungen erhoben hat.
Keine „tragfähigen Beweise“
Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen, dabei jedoch auf den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ verwiesen. Es gebe keine „tragfähigen Beweise“, dass Kachelmann im Februar 2010 seine Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Das Zivilverfahren um die Schadenersatz-Klage findet in Frankfurt statt, weil Kachelmann im März 2010 am dortigen Flughafen festgenommen worden war.
Kachelmann und seine Ex-Freundin mussten auf Anordnung der Gerichts zum Prozessauftakt persönlich erscheinen. Der Vorsitzende Richter Richard Kästner schloss unmittelbar nach Beginn der Verhandlung die Öffentlichkeit wegen der zu erwartetenden Details aus dem Privatleben von Kachelmann und seiner Ex-Freundin aus.
Noch kein neuer Termin
Das Gericht führte nach Angaben eines Sprechers zunächst eine „ausführliche Güteverhandlung“. Dabei geht es darum, die Möglichkeiten einer Einigung auszuloten. Dies gelang am ersten Prozesstag nicht. Beide Seiten hätten aber darum gebeten, die Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, erklärte der Sprecher. Ein neuer Termin wurde zunächst noch nicht festgelegt. Unklar bleibt damit zunächst auch, ob das Gericht in eine längere Beweisaufnahme einsteigt. Möglich ist im Zivilrecht auch ein deutlich kürzeres Verfahren. (afp)

