Panorama 30.07.2010, 09:09 Uhr

Kein dringender Tatverdacht

Wende im Fall Kachelmann: Der Wettermoderator wird nach viermonatiger U-Haft freigelassen. Es liege kein dringender Tatverdacht mehr vor.

Der 52-jährige Schweizer saß seit dem 20. März in Haft, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll. Er hat die Vorwürfe stets bestritten.

Der 52-jährige Schweizer saß seit dem 20. März in Haft, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll. Er hat die Vorwürfe stets bestritten.

Karlsruhe/Mannheim. Der TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann ist nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft wieder ein freier Mann. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob am Donnerstag den Haftbefehl gegen den 52-jährigen Schweizer auf und ordnete seine „umgehende Freilassung“ an. Der 3. Strafsenat des OLG entschied, dass derzeit „kein dringender Tatverdacht“ mehr bestehe. Bei dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer könne man nicht ausschließen, dass die Frau Kachelmann falsch belasten wollte. Im Blitzlichtgewitter vieler Fotografen und Kameraleute trat Kachelmann am Nachmittag zusammen mit seinem Anwalt Reinhard Birkenstock vor das Gefängnistor.

Kachelmann muss sich dennoch wegen Vergewaltigung einer Ex- Freundin vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Der Termin für den Prozessbeginn ist nach der Freilassung wieder offen. Ob die Hauptverhandlung gegen Kachelmann wie bisher geplant am 6. September beginnt, sei aufgrund der veränderten Sachlage derzeit ungewiss, teilte das Landgericht in Mannheim mit. Der Grund: Sitzt ein Angeklagter in Untersuchungshaft, muss möglichst schnell verhandelt werden. Nach der Freilassung Kachelmanns gelten nicht mehr so strenge zeitliche Vorgaben. Nach Ansicht eines Strafrechtlers ist die Aufhebung des Haftbefehls ein „sehr deutliches Signal“ zugunsten des Fernsehmoderators.

Kachelmann saß seit dem 20. März in Untersuchungshaft, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll. Anfang des Monats hatte das Landgericht Mannheim sich noch geweigert, den Haftbefehl aufzuheben. Birkenstock legte Haftbeschwerde ein. Das Landgericht musste daraufhin die Akten dem OLG vorlegen.

Das Oberlandesgericht teilte in seiner Begründung für die Aufhebung des Haftbefehls mit: Da das mutmaßliche Opfer Kachelmanns die einzige Belastungszeugin sei und er die Tat bestreite, stehe Aussage gegen Aussage. Bei der Ex-Freundin des Schweizers könnten zudem „Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive“ nicht ausgeschlossen werden. Die Frau habe bei der Anzeige und im Ermittlungsverfahren zur Vorgeschichte und den Umständen der Vergewaltigung zunächst falsche Angaben gemacht. „Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden“, teilte das Oberlandesgericht mit.

 

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