Politik 29.07.2012, 20:50 Uhr

Aigner weiß, was sie will

Im MZ-Interview spricht die Verbraucherministerin über Abo-Fallen, Dispo-Zinsen, Alphatiere in der CSU – und ihren „oberbayerischen Sturschädel“.

Viele sagen, Aigner sei zu nett, um Ministerpräsidentin zu werden. Sie selbst sagt im MZ-Interview, sie könne durchaus hartnäckig sein, „wenn es drauf ankommt“. Foto: dpa

Viele sagen, Aigner sei zu nett, um Ministerpräsidentin zu werden. Sie selbst sagt im MZ-Interview, sie könne durchaus hartnäckig sein, „wenn es drauf ankommt“. Foto: dpa

Von Reinhard Zweigler, MZ

Frau Aigner, ist es Ihnen auch schon mal passiert, dass Sie beim Internet-Surfen bei einem angeblich kostenfreien Angebot gelandet sind, Wochen später aber dennoch eine Rechnung kam, weil ein Vertrag zustande gekommen sein soll?

Das ist mir noch nicht passiert, aber auch ich bekomme viele Spam-Mails. Da sind mitunter komische Rechnungen dabei über angebliche Leistungen, die ich nie in Anspruch genommen habe, diese lösche ich einfach. Ich kann Verbrauchern nur empfehlen, bei offensichtlich unberechtigten Forderungen solch ominöse Rechnungen und Mahnungen einfach zu ignorieren. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Hier hilft es nicht, den Bescheid zu ignorieren, sondern man muss gegen den Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall sollten Verbraucher sich Rat bei einer Verbraucherzentrale holen. Was viele nicht wissen: Beim Einkauf über das Internet haben Kunden grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Jetzt haben wir die Rechte der Verbraucher weiter gestärkt – durch das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet, das zum 1. August in Kraft tritt.

Was ändert sich für den Nutzer?

Wir sorgen dafür, dass Internet-Firmen eine „Button-Lösung“ einführen müssen. Künftig werden Verbraucher bei einem kostenpflichtigen Vertrag im Internet unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich über die wesentlichen Vertragsinhalte informiert, besonderes über die Kosten. Dann kann der Nutzer entscheiden, ob er das Angebot annehmen will oder nicht. Die Button-Regelung verpflichtet die Anbieter zu Transparenz – und sie wird dafür sorgen, dass nicht mehr so viele Internet-Nutzer in Abo-Fallen tappen.

Was passiert, wenn Anbieter sich über die Button-Regelung hinweg setzen?

Ich bin sicher, dass wir mit dieser Neuregelung auch vielen Betrügern im Internet das Handwerk legen können. Sollten Internetangebote künftig den neuen Anforderungen nicht Rechnung tragen, können sich die Kunden an die Verbraucherzentralen wenden. Da kann es Abmahnungen bis hin zu Gerichtsverfahren geben. Außerdem ist künftig klar geregelt, dass ein Vertrag nicht zustande kommt, wenn der Unternehmer den Anforderungen zur Kennzeichnung seines kostenpflichtigen Angebots nicht nachkommt. Bei betrügerischem Verhalten kommt darüber hinaus eine Strafanzeige in Betracht. Die Neuregelung gilt auch für Anbieter, die ihren Sitz im Ausland haben. Für sie gilt deutsches Recht, wenn sie sich übers Internet an deutsche Kunden wenden. Allerdings müssen sich Verbraucher immer bewusst machen, dass es im Internet nur sehr wenige völlig kostenlose Angebote gibt. Oft zahlen wir für Dienste durch die Preisgabe persönlicher Daten – etwa bei Sozialen Netzwerken.

Umfrage - Ergebnis

 
 
 
 

Mittelbayerische.de Logo