Politik 09.10.2012, 18:25 Uhr

Die Großverdiener unter den Abgeordneten

Zahlreiche Parlamentarier haben einen lukrativen Nebenverdienst. Per Steinbrück führt das Ranking mit Einkünften von mindestens 698.000 Euro an.

Ein Aktivist der Organisationen Campact und Lobby-Control Foto: dpa

Ein Aktivist der Organisationen Campact und Lobby-Control Foto: dpa

Von Stefan Stark, mz

Regensburg. Fleißig soll er sein, kompetent, sympathisch und redlich. Im besten Fall ist er ein brillanter Redner, der sich durch nichts aus der Façon bringen lässt – selbst wenn er den Zorn gegen „die da oben“ persönlich zu spüren bekommt. Der Abgeordnete ist idealerweise eine eierlegende Wollmilchsau, die unter der Woche das Volk im Parlament vertritt und die Wochenenden mit Terminen in seinem Wahlkreis verbringt. Das Ganze für 8000 Euro brutto im Monat. So hoch ist die Aufwandsentschädigung für einen Bundestagsabgeordneten. Was viele – auch aus dem Lager der Politiker – für angemessen halten – ist für andere nicht genug. So erstaunt es nicht, dass zahlreiche Parlamentarier einer bezahlten Nebenbeschäftigung nachgehen – eine Tatsache, die jetzt durch die Debatte um die Honorare für den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück wieder in den Fokus gerät.

Steinbrück führt die Liste an

Von den 200 Bundestagsabgeordneten, die laut dem Portal abgeordnetenwatch.de auskunftspflichtige Zusatzeinkünfte angeben, sind einige regelrechte Großverdiener. Steinbrück führt das Ranking nach Angaben von abgordnetenwatch.de mit Einkünften von mindestens 698.000 Euro an, die er seit 2009 für Vorträge und Aufsichtsratstätigkeiten kassiert hat. Auf Platz zwei der Liste der besten Nebenverdiener unter den 620 Bundestagsabgeordneten liege Ex-Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) mit mindestens 546.000 Euro, gefolgt vom früheren Forschungsminister Heinz Riesenhuber (CDU) mit mindestens 380 000 Euro. Auf den weiteren Plätzen folgen Unions- und FDP-Politiker, darunter FDP-Generalsekretär Patrick Döring.

In Wahrheit dürften die Einkünfte aber weit höher liegen, weil die Abgeordneten in einem Drei-Stufen-Modell nur angeben müssen, in welchen Einkommenskategorien ihre Bezüge liegen. Die höchste Stufe drei besagt nur, dass die Entlohnung über 7000 Euro liegt. Ein Honorar von 25.000 Euro für einen Vortrag, das für einen in der Wirtschaft begehrten Redner durchaus üblich ist, wird nicht in vollem Umfang ausgewiesen.

 

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