Ein Aktivist der Organisationen Campact und Lobby-Control Foto: dpa
Von Stefan Stark, mz
Regensburg. Fleißig soll er sein, kompetent, sympathisch und redlich. Im besten Fall ist er ein brillanter Redner, der sich durch nichts aus der Façon bringen lässt – selbst wenn er den Zorn gegen „die da oben“ persönlich zu spüren bekommt. Der Abgeordnete ist idealerweise eine eierlegende Wollmilchsau, die unter der Woche das Volk im Parlament vertritt und die Wochenenden mit Terminen in seinem Wahlkreis verbringt. Das Ganze für 8000 Euro brutto im Monat. So hoch ist die Aufwandsentschädigung für einen Bundestagsabgeordneten. Was viele – auch aus dem Lager der Politiker – für angemessen halten – ist für andere nicht genug. So erstaunt es nicht, dass zahlreiche Parlamentarier einer bezahlten Nebenbeschäftigung nachgehen – eine Tatsache, die jetzt durch die Debatte um die Honorare für den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück wieder in den Fokus gerät.
Steinbrück führt die Liste an
Von den 200 Bundestagsabgeordneten, die laut dem Portal abgeordnetenwatch.de auskunftspflichtige Zusatzeinkünfte angeben, sind einige regelrechte Großverdiener. Steinbrück führt das Ranking nach Angaben von abgordnetenwatch.de mit Einkünften von mindestens 698.000 Euro an, die er seit 2009 für Vorträge und Aufsichtsratstätigkeiten kassiert hat. Auf Platz zwei der Liste der besten Nebenverdiener unter den 620 Bundestagsabgeordneten liege Ex-Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) mit mindestens 546.000 Euro, gefolgt vom früheren Forschungsminister Heinz Riesenhuber (CDU) mit mindestens 380 000 Euro. Auf den weiteren Plätzen folgen Unions- und FDP-Politiker, darunter FDP-Generalsekretär Patrick Döring.
In Wahrheit dürften die Einkünfte aber weit höher liegen, weil die Abgeordneten in einem Drei-Stufen-Modell nur angeben müssen, in welchen Einkommenskategorien ihre Bezüge liegen. Die höchste Stufe drei besagt nur, dass die Entlohnung über 7000 Euro liegt. Ein Honorar von 25.000 Euro für einen Vortrag, das für einen in der Wirtschaft begehrten Redner durchaus üblich ist, wird nicht in vollem Umfang ausgewiesen.
Die Nebenjobs werfen heikle Fragen auf. Sind manche Politiker mit ihrer Abgeordnetentätigkeit nicht ausgelastet? Vernachlässigen sie vielleicht ihr Mandat, um mehr Zeit zum Geldverdienen außerhalb des Parlaments zu haben? Sind einige bestechlich, und lassen sich für eine großzügige Bezahlung vor den Karren eines Unternehmens spannen? Bereits 2007 beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht kritisch mit den Nebeneinkünften. Die Karlsruher Richter billigten 2007 die bis heute geltende Transparenzregelung, wonach Honorare über 1000 Euro offengelegt werden müssen. Der frühere Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) und sieben weitere Abgeordnete von Schwarz-Gelb sowie ein SPD-Politiker hatten das mit ihren Klagen verhindern wollen.
Zum Umfang von Nebentätigkeiten heißt es im Urteil, dass die komplexen Aufgaben der Volksvertreter auch zeitlich „den ganzen Menschen fordern“. Weil es Parlamentariern deshalb „in der Regel unmöglich“ sei, daneben anderweitig Geld zu verdienen, würden ihnen „ein voller Lebensunterhalt aus Steuermitteln“ finanziert. Diese Finanzierung ziele auch auf „die Wahrung der Unabhängigkeit der Abgeordneten“ von jenen, „die ihre Sonderinteressen im Parlament mit Anreizen durchzusetzen suchen, die sich an das finanzielle Eigeninteresse von Abgeordneten wenden“.
Im Fall Steinbrück liegen die Motive für die Nebentätigkeiten wohl eher in der langfristigen Lebensplanung, als in Geldgier. Der SPD-Haudegen stand eigentlich bereits vor dem Ende seiner politischen Laufbahn als er sich, wie viele andere Elder Statesmen auch, zunehmend als gutbezahlter Vortragsreisender hervortat. Dass er nun mit 65 Jahren einen zweiten Karriereanlauf unternimmt, hat nicht nur größten Seltenheitswert, sondern durchkreuzt unfreiwillig auch sein ursprüngliches Konzept für ein „Leben nach der Politik“. Eine weitere Besonderheit zeichnet den Fall Steinbrück aus: Er bezieht keine Diäten, sondern eine Pension aus seinen Zeiten als Minister. Die Abgeordnetenentschädigung wird mit den Altersbezügen verrechnet.
Kommt der gläserne Abgeordnete?
Im Streit um die Nebeneinkünfte kam gestern Bewegung: Der CDU-Politiker Michael Grosse-Brömer schlug in einem Interview ein neues Stufenmodell mit sieben Einkommensklassen vor, das die Einkünfte bis 150000 Euro erfasst. Den Sozialdemokraten geht das nicht weit genug. Mehrere SPD-Spitzenpolitiker schlossen sich Steinbrücks Vorschlag an, die Einkünfte künftig auf Euro und Cent genau anzugeben. Die Debatte rollt munter weiter und könnte bewirken, was das Parlament bislang selbst verhinderte: Am Ende könnte zumindest in puncto Finanzen tatsächlich eine Art gläserner Abgeordneter stehen.