Kindergärten müssen Steuern zahlen
Den Kommunen drohen neue Belastungen beim Ausbau der Kinderbetreuung. Der Bundesfinanzhof entschied, dass kommunale Kitas Steuern zahlen müssen.
Ein Erzieher mit Kindern in einer Kita: Kommunale Kitas müssen künftig Steuern zahlen. Foto: dpa
München. Auf Städte und Gemeinden in Deutschland kommen neue Probleme beim Ausbau der Kinderbetreuung zu: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München dürfen kommunale Kindertagesstätten nicht von der Steuer befreit werden. Die Einrichtungen unterlägen als gewerbliche Betriebe genauso der Pflicht zur Körperschaftssteuer wie private Betreiber und dürften daher nicht begünstigt werden, erklärte das oberste deutsche Steuergericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.
Damit drohen den Kommunen weitere finanzielle Belastungen beim vorgeschriebenen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, der viele Städte und Gemeinden ohnehin vor Probleme stellt. Mit seinem Urteil hob der Bundesfinanzhof eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf auf, das eine kommunale Kindertagesstätte als einen Hoheitsbetrieb gesehen hatte, der nicht besteuert werden darf.
Städtetag sieht Urteil gelassen
Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts aber auch für alle anderen kommunalen Kitas in Deutschland relevant, die bislang von der Steuer befreit waren. „Diese Bedeutung wird zunehmen, wenn der Förderungsanspruch vom 1. August 2013 an wie geplant auf Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an ausgedehnt werden sollte.“ Dann haben Eltern auch für die Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot.
Die Kommunen stellt dieses Ziel vor große Probleme, da der Ausbau mit Kindertagesstätten vielerorts nicht so schnell vorankommt wie erhofft. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte vor neuen finanziellen und bürokratischen Belastungen als Konsequenz aus dem Urteil. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg in Berlin. „Die Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, Kinderbetreuung zu organisieren und anzubieten. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die keine Steuerpflichten auslösen darf.“
Von der Besteuerung der Kindertagesstätten würden Bund und Länder profitieren, denen die Körperschaftssteuer zufließt. Große Summen sind aber ohnehin nicht zu erwarten, da sich die Kitas aus Elternbeiträgen finanzieren und in der Regel keine nennenswerten Gewinne erwirtschaften. Der Deutsche Städtetag sieht das Urteil daher gelassen. „Das Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt die bisher gängige Verwaltungspraxis“, sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus.

