Todesstoß für Berlusconis Polit-Karriere
Der italienische Ex-Regierungschef ist im Mediaset-Betrugsprozess zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wird Steuerbetrug zur Last gelegt.
Das Urteil vom Freitag bedeutet einen schweren Einschnitt in Silivio Berlusconis Laufbahn. Foto: dpa
Rom. Das Urteil dürfte das definitive Ende der politischen Ambitionen Silvio Berlusconis bedeuten: Am Freitagnachmittag sprach ein Mailänder Gericht den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten der Steuerhinterziehung schuldig und verurteilte ihn in erster Instanz zu vier Jahren Haft. Wegen einer Amnestieregelung aus dem Jahr 2006 (Regierung Prodi) wird die Strafe um drei Jahre auf ein Jahr reduziert. Die Richter befanden Berlusconi für schuldig, beim Kauf von Rechten an amerikanischen TV- und Kinofilmrechten durch seinen Medienkonzern Mediaset in den Jahren 2001 bis 2003 Steuern hinterzogen zu haben. Durch mehrere Offshore-Gesellschaften, die aber auf den Mailänder Unternehmer zurück zu führen sind, seien Rechnungen künstlich aufgeblasen worden. Dieses Geld habe Berlusconi in Schwarzgeldkonten behalten und fällig gewordene Steuern nicht gezahlt.
Millionen Steuern hinterzogen
Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um über 270 Millionen Euro nicht deklarierte und illegale Einnahmen zugunsten Berlusconis. Er habe die Befehlskette bei dem Steuerbetrug angeführt, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Milliardärs hatten behauptet, Berlusconi habe wegen seiner politischen Verpflichtungen nicht detailliert um die Geschäfte seiner Familienholding Fininvest, zu der auch Mediaset zählt, kümmern können. Mit ihm angeklagt waren elf weitere italienische und amerikanische Geschäftsleute, darunter auch sein langjähriger Weggefährte und Mediaset-Funktionär Fedele Confalonieri. Er wurde freigesprochen. Der US-Manager Frank Agrama wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.
Die Richter untersagten Berlusconi außerdem die Ausübung öffentlicher Ämter für fünf Jahre. Überdies müssen zehn Millionen Euro an die italienischen Fiskus zurück gezahlt werden. Das Urteil wird erst in dritter und letzter Instanz rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass Berlusconis Anwälte in Berufung gehen, erst nach einem letztinstanzlichen Urteil müsste der Politiker die Haftstrafe auch antreten. Die Taten könnten allerdings verjährt sein, bevor es zu einem letztinstanzlichen Urteil kommt.







