Gesundheit
Ein harter Schlag für Masseure

Urteil mit schmerzhaften Folgen: Masseure dürfen keine manuelle Therapie mehr ausführen. Das könnte viele arbeitslos machen.

25.09.2017 | Stand 16.09.2023, 6:22 Uhr

Legt ein Physiotherapeut oder ein Masseur beim Patienten Hand an? Das ist für die Vergütung entscheidend. Foto: dpa

Andreas Schötz hat das Verderben auf sich zukommen sehen. Drei seiner vier Mitarbeiter hätte der Inhaber einer Massage-Praxis in Nürnberg entlassen müssen. Doch im letzten Moment stellte sich für den 59-jährigen Masseur heraus: Er ist nicht betroffen von einer massiven Einschränkung für seine Berufsgruppe, weil er seine Zusatzausbildung zum Manualtherapeuten schon vor dem Jahr 1996 absolviert hat. Hunderte andere, die diese Ausbildung später gemacht haben, wird sie aber sehr wohl treffen, wenn die gesetzlichen Krankenkassen durchziehen, was sie vor zwei Wochen verkündet haben.

Auslöser ist ein höchstrichterliches Urteil

Demnach kann ab November 2017 manuelle Therapie (MT) nicht mehr bei den Kassen abgerechnet werden, sofern nicht Physiotherapeuten, sondern Masseure oder medizinische Bademeister diese Leitung erbracht haben. Für betroffene Beschäftigte und Praxen ist das ein schwerer Schlag, wenn nicht sogar das berufliche Aus, sagt Marcus Troidl. Der Inhaber eines Therapiezentrums in Regensburg ist Vorsitzender in Bayern und im Bund beim Verband der Selbstständigen in der Physiotherapie (VDB). Er spricht von einem „Irrsinn“.

Auslöser ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (B3KR14/16, 16.3. 2017). Es entschied, dass Masseure und medizinische Bademeister nicht berechtigt sind, Leistungen der MT zu Lasten der Krankenkasse zu erbringen und abzurechnen. Bundesweit ist das ohnehin so, für Bayern galt eine Ausnahmeregelung. Hier hatte das Landessozialgericht im Jahr 2006 entschieden, dass Masseure MT abrechnen dürfen.

Das ablehnende Urteil des BSG liegt seit Ende August schriftlich vor. Nun haben die gesetzlichen Krankenkassen gehandelt. Sie teilten den 170 betroffenen Praxen mit, dass die bisherige Abrechnungspraxis nicht fortgesetzt wird. Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (AOK, BKK, Knappschaft und IKK) schrieb am 6. September: „Damit laufende Behandlungen noch abgeschlossen werden können, erfolgt die Umsetzung des Urteils des BSG in Bayern erst zum 1.11.2017. Eine Versorgung und Abrechnung von manueller Therapie durch Masseure und medizinische Bademeister darf daher ab diesem Datum nicht mehr erfolgen.“ Einen Tag später schickte auch der Verband der Ersatzkassen (VDEK) ein Schreiben raus mit ähnlichem Inhalt und identischer Frist. Unsere Anfrage mündete bei der Arbeitsgemeinschaft in eine Presseerklärung, in der genau die Begründung wiederholt wird, die den Praxen zuging.

„Den Führerschein entzogen“

Um eine Erklärung bemühter zeigte sich der VDEK. Ein Sprecher sagte, die Kassen hätten aufgrund des höchstrichterlichen Urteils keinen Handlungsspielraum. Die Kassen seien dazu gezwungen, das Urteil zeitnah umzusetzen. „Ansonsten würden wir gegen geltendes Recht verstoßen.“ Das BSG habe sozusagen „den Masseuren für die MT den Führerschein entzogen“.

„Mit einem Federstrich werden hier Existenzen von Kollegen vernichtet.“Marcus Troidl

Troidl regt sich gewaltig darüber auf, und sein Zorn schwillt mit den Tagen sogar noch an: „Mit einem Federstrich werden hier Existenzen von Kollegen vernichtet,“ schimpft er.

Klar, das BSG-Urteil müsse umgesetzt werden. Aber mit einer Frist von ein paar Wochen? Ein Wahnsinn sei das. Masseure dürften nun in großer Zahl und nahezu über Nacht auf der Straße stehen. Eine schnelle Lösung gebe es nicht. Sollten sich Betroffene weiterbilden zum Physiotherapeuten, dann dauere die Ausbildung eineinhalb Jahre. Die hohen Kosten zahle man selbst. Berufsbegleitend brauche man erfahrungsgemäß fünf Jahre.

Ständig läutet Troidls Telefon, Betroffene schildern, was das Urteil für sie bedeutet. Ein Beispiel: Ein Masseur und ein Physiotherapeut betreiben in Unterfranken eine Praxis. Sie haben jeweils noch einen Physiotherapeuten und einen Masseur angestellt. Beide Masseure verfügen über die MT-Zusatzausbildung. Dem angestellten Masseur müssen die Inhaber nach eigenen Worten kündigen, und weil einer der Inhaber, der Masseur, viel weniger Umsatz einbringen dürfte, werde wohl die ganze Praxis dichtgemacht. Sie lohne sich nicht mehr, trotz hoher Auslastung.

Das Thema MT ist deshalb so wichtig, weil die Praxen laut Troidl einen hohen Anteil ihres Umsatzes damit erzielen. „Die Ärzte verordnen kaum noch Massagen.“ Die Kassenärztliche Vereinigung halte die Mediziner dazu an, keine Massagen mehr zu verschreiben. Troidl hält Massagen sehr wohl für hilfreich. Bei Schötz macht MT 35 Prozent des Umsatzes aus, Krankengymnastik (KG) 30-35 Prozent, Lymphdrainage und Massage 20 Prozent, private Verordnungen zehn Prozent.

Der Unterschied zwischen KG, MT und Massage: Bei MT behandelt der Therapeut direkt am Gelenk. Er löst Blockaden, was sich auf umliegende Muskeln positiv auswirken soll. Bei der Massage kommt der Therapeut quasi von der umgekehrten Richtung. Er arbeitet direkt am Muskel. Die KG, die nur Physiotherapeuten ausführen dürfen, besteht aus Gymnastik und der Anleitung zu „Hausaufgaben“.

Praxen seien auch deshalb bedroht, weil sie Masseure nicht einfach durch Physiotherapeuten ersetzen könnten, sagt Troidl. Der Markt sei weitgehend leer gefegt, Physiotherapeuten seien kaum zu finden. In Bayern fehlten 1000 Physiotherapeuten. Fallen die Masseure mit MT-Ausbildung weg, dann steige die Lücke um mehrere Hundert Fachkräfte. Die Versorgung der Patienten, die Troidl schon heute als bedenklich einstuft, könne vollends zusammenbrechen. Derzeit warte man vier bis fünf Wochen auf einen Termin, obwohl eine auf Rezept verschriebene Leistung innerhalb zwei Wochen begonnen werden müsse.

Reich werden die Praxen weder mit Massagen noch mit Krankengymnastik. Für Massagen zahlt die Kasse 13,80 Euro, sie dauert 15 Minuten. Krankengymnastik bringt 16,40 Euro, Dauer 20 Minuten. Reich werden auch Physiotherapeuten und Masseure für gewöhnlich nicht. Physiotherapeuten verdienen laut dem VDB im Schnitt 2200 Euro, Masseure 1500 bis 1900 Euro, beides brutto. Einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gebe es nicht.

„Die Frist ist eine Unverschämtheit“

Von politischer Seite ist noch wenig Bewegung zu erkennen. Für die Krankenkassen gilt die Selbstverwaltung, der Gesetzgeber ist außen vor, erklärt der Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek (CSU/Memmingen). Der Vorsitzende des bayerischen Heilbäderverbands und des Kneipp-Bunds in Deutschland bezeichnet die Frist der Kassen als „Unverschämtheit“. Er versprach, sich dafür einzusetzen, die Fristen deutlich auszuweiten. „Ich denke da in Jahren“. Überdies sei zu prüfen, ob es Vertrauensschutz und eine Bestandsgarantie geben müsse. Nach Holetscheks Auffassung ist die Position der Kassen unhaltbar.

Nicht betroffen sind die privaten Krankenkassen. Für sie ist nicht das BSG zuständig, sondern es sind die Zivilgerichte, erklärt die Pressesprecherin der Versicherungskammer Bayern, Claudia Scheerer. Bei der Versicherungskammer jedenfalls sind Masseure und medizinische Bademeister als erstattungsfähig aufgeführt, wenn sie die entsprechende Zulassung haben. Sprich, privat Versicherte können weiter von ihnen behandelt werden.