Kommunales
Gemeinderat segnet Bau nachträglich ab

Das Vorgehen des Bauherrn in Seulohe wird aber stark kritisiert. Debatten gibt es um das HLF 20 für die Feuerwehr Ensdorf.

22.05.2015 | Stand 16.09.2023, 7:03 Uhr
Hans Babl
Der Gemeinderat besichtigte das bereits gebaute Hackschnitzellager von Johann Richthammer in Seulohe (Dritter von links). Nachträglich wurde der Bau doch genehmigt. −Foto: Babl

Die rund vier Stunden dauernde Sitzung des Ensdorfer Gemeinderats am Donnerstag begann mit einem Ortstermin: Die Gemeinderäte besichtigten die Anwesen von Josef Richthammer in Seulohe 6 und 11 wegen vorliegender Bauanträge für bereits vorgenommene Baumaßnahmen. Im Einzelnen handelte es sich um ein Hackschnitzel- und ein Gerätelager sowie um einen Änderungsantrag auf Errichtung einer Garage mit Laube und einer Toranlage. Alle Gebäude waren bereits errichtet worden, wobei es sich zum Teil um Grenzbebauungen handelte.

Trotz der „schwierigen Lage“, so Bürgermeister Markus Dollacker, und der Tatsache, dass die Gebäude ohne vorherige Genehmigungen errichtet worden waren: Nach langer Diskussion und schweren Herzens stimmte der Gemeinderat einstimmig nachträglich den Bauten zu. Nach geltendem Baurecht bleibe ihm auch nichts anderes übrig, hieß es.

Allerdings wurde dem Bauherrn auferlegt, dass die notwendigen Dachentwässerungen auf seinem eigenen Grund erfolgen müssen. Heftig kritisiert wurde trotzdem, dass die entsprechenden Bauanträge erst nach Bauvollzug eingereicht worden sind. „So geht das nicht!“ war die einhellige Meinung der Gemeinderatsmitglieder.

Obwohl der Gemeinderat in mehreren Sitzungen und in der Klausur einer Ersatzbeschaffung für das LF8 der Freiwilligen Feuerwehr Ensdorf zugestimmt und sich mehrheitlich für ein HLF 20 ausgesprochen hatte, kam es in der Sitzung am Donnerstag im Rathaus in der Hauptstraße doch wieder zu Differenzen: Es war noch kein offizieller Beschluss gefasst worden.

Die Kosten für ein solches Fahrzeug liegen je nach Ausstattung zwischen 340 000 und 420 000 Euro, weshalb eine europaweite Ausschreibung zwingend vorgeschrieben ist. Um dabei Formfehler zu vermeiden, erachtete die Verwaltung die Einschaltung eines Fachbüros für notwendig und schlug dafür das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GbR in Heilsbronn vor. Dieses Büro arbeitet bereits mit der Stadt Hirschau zusammen, die ebenfalls die Beschaffung eines HFL 20 plant. Durch die gemeinsame Ausschreibung würde der staatliche Förderbeitrag nicht unwesentlich erhöht, hieß es.

Doch ein Beschluss über die Anschaffung eines HFL 20 steht im Gemeinderat noch aus. Am Donnerstag wurden wieder erneut Argumente für zwei Löschfahrzeuge unter 7,5 Tonnen Gesamtgewicht vorgebracht, die mit herkömmlichen Führerscheinen gefahren werden können; dadurch könnten Führerscheinkosten für die Gemeinde eingespart werden.

Die Lösung mit zwei neuen Fahrzeugen wäre nach Aussage von Bürgermeister Dollacker für die Gemeinde aber die teuerste. Weiter gelte es, den demografischen Wandel und die Einsatzstärke zu berücksichtigen. Gemeinderat Wolfgang Reiser forderte, vor einer Entscheidung einen „Einsatz- und Bedarfsplan“ einzuholen. Dies würde allerdings die Anschaffung für einen Ersatz des altersschwachen LF 8 weiter verzögern.

Schließlich einigte man sich darauf, in der nächsten Gemeinderatssitzung einen Beschluss über eine entsprechende Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges nachzuholen. Dennoch sprach sich der Gemeinderat bei vier Gegenstimmen schon jetzt für eine Auftragsvergabe für die europaweite Ausschreibung an das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung in Heilsbronn aus.

Der Bayerische Rundfunk hat die Mitbenutzung des Sendemastes „auf der Schön“ für die Mobilfunksendeanlage wegen Überlastung zum Jahresende gekündigt. Die Telekom benötigt daher für die Versorgung dringend einen geeigneten Standort.

Mehrere Standpunkte wurden von dem Unternehmen zwischenzeitlich in Erwägung gezogen und ausführlich geprüft. Nur zwei – einer auf dem Gebiet der Gemeinde Rieden, wobei es bautechnische und örtliche Schwierigkeiten gibt, und einer in Ensdorf unweit des Mastens des Bayerischen Rundfunks – seien geeignet für eine ausreichende Versorgung, hieß es.

Die Gemeinde Ensdorf besitzt in der Höhenlage des Weilers Schön ein möglicherweise geeignetes Grundstück. Dieses zur Pacht anzubieten, stieß allerdings beim Gemeinderat nicht auf volle Resonanz. Von der Gefahr der „Verspargelung“ der Landschaft durch einen zweiten, rund 45 Meter hohen Masten nicht weit von dem des Bayerischen Rundfunks war da die Rede. Auch davon, dass BR und die Mobilfunktreiber doch gefälligst miteinander reden sollten und sich auf einen verstärkten Masten auf dem bisher bestehenden Standort einigen sollten.

Schlussendlich sprach sich der Gemeinderat bei drei Gegenstimmen dafür aus, der Deutschen Telekom das gemeindliche Grundstück in der Höhenlage des Weilers Schön zur Pacht anzubieten. Ob der zusätzliche Mast dort überhaupt errichtet wird, darüber entscheidet letztlich die Telekom. Möglich wäre ja auch, dass ein anderer Grundstückseigentümer einen geeigneten Standort anbietet.

Ohne Diskussion einstimmig genehmigt wurden die Bauanträge von Michael Preißl auf Erweiterung des Wohnhauses (Wolfsbach, Burgstallstraße 28), von Maria Kokott auf Neubau einer Doppelgarage mit Lagerräumen und einer Einzelgarage (Ensdorf, Hanauerweg 10), und von Florian und Mandina Amrhein auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport (Wolfsbach, Strohbergstraße 6). (abl)