Cham 17.07.2012, 17:39 Uhr

17-Jähriger bekam Crystal Speed

28-jähriger Angeklagter behauptete, dass er das Alter seines Geschäftspartners, der sich in der Drogenszene bewegt, nicht gewusst hatte. Richter verurteilte ihn zu einem Jahr auf Bewährung.

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung wurde ein 28-Jähriger verurteilt, der einem 17-Jährigen Drogen überließ. Foto: Peter Steffen dpa

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung wurde ein 28-Jähriger verurteilt, der einem 17-Jährigen Drogen überließ. Foto: Peter Steffen dpa

cham. Als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel an eine Person unter 18 abgeben zu haben, war Anklagepunkt gegen einen ledigen 28-Jährigen aus Cham. Der Tatbestand, sollte er sich als zutreffend erweisen, wird vom Betäubungsmittelgesetz als Verbrechen behandelt und mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet.

Zwischen 16. und 18. Juni 2011 soll der Angeklagte einem damals 17-jährigen berufslosen Mann in Cham „eine Konsumeinheit“ Crystal Speed kostenlos abgegeben haben. Die Tat sei in einer Wohnung in der Innenstadt passiert, so der Inhalt der Anklageschrift, die Staatsanwalt Stirzinger vor dem Schöffengericht Cham verlas. Der Angeklagte zeigte sich geständig, stellte den Sachverhalt aber etwas anders dar. Er habe gewusst, dass von dem jungen Mann Rauschgift zu bekommen sei und dieser wohl damit Handel treibe. Er habe von ihm auch schon ein paar Mal „Crystal“ erworben.

Es ging um 0,2 Gramm Crystal

Im aktuellen Fall sei es so gewesen, dass der andere einen Motorroller zum Kauf angeboten habe und er zu diesem Zweck in dessen Wohnung in der Gemeinde Arnschwang gefahren sei. Im Lauf der Unterhaltung habe ihn der junge Mann um die Überlassung von Crystal ersucht, weil er selbst derzeit keines vorrätig hatte. Und so habe er dem anderen circa 0,2 Gramm abgegeben. Keineswegs habe er aber das Alter seines „Geschäftspartners“ gewusst. Dieser habe ihn nie über sein Alter von erst 17 Jahren aufgeklärt.

Dass der 17-Jährige tief in der Drogenszene verstrickt ist, bestätigte ein Further Polizeibeamter, welcher ihn in zahlreichen einschlägigen Verfahren vernommen hat. Tatsächlich wurde der junge Mann dann von Beamten aus der Strafhaft vorgeführt, wo er derzeit eine Jugendstrafe von einem Jahr zu verbüßen hat. Als Zeuge behauptete er zunächst, dem Angeklagten sein Alter mitgeteilt zu haben, auf Nachfrage des Verteidigers relativierte er diese Behauptung auf „wahrscheinlich“.

Ein Jahr Gesamtfreiheitsstrafe

Angesichts dieses „zweifelhaften Zeugen“ rückte Staatsanwalt Stirzinger von der ursprünglichen Anklage ab und beantragte, den Angeklagten nur wegen einer „einfachen Gebrauchsüberlassung“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr zu verurteilen. Einbezogen wurden eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je zehn Euro und eine Bewährungsstrafe von vier Monaten aus früheren Verurteilungen. So lautete auch das Urteil des Schöffengerichts, welches die Strafe außerdem auf die Dauer von drei Jahren zur Bewährung aussetzte. (cog)

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