Bürgermeister in Bedrängnis
Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen Meineides muss der Rettenbacher Bürgermeister Georg Griesbeck jetzt um sein Amt bangen.
Rettenbach. Zwei Eide und vier Meineide sind nach Ansicht der Justiz das Ergebnis eines ursprünglich läppischen Verstoßes gegen die Gurtpflicht. Am Ende muss der Rettenbacher Bürgermeister Georg Griesbeck, der bis zum Schluss seine Unschuld beteuert hat, auch noch um seinen Amtssessel bangen.
Die Geschichte sorgte für ein Rascheln quer durch den Blätterwald der Republik. Es geschah am 19. Februar 2008. Gegen 14.20 passierte ein klappriger roter VW-Bus die Laserpistole eines Polizeihauptkommissars in Inzell (Landkreis Traunstein). Der Mann blickte durch die sechsfache Vergrößerung des Gerätes und war sich sicher: Der Rettenbacher Bürgermeister Georg Griesbeck und sein Bauhofleiter waren nicht angeschnallt. Mehr noch. Der Beamte beeidete vor Gericht zweifach, dass die Hände der Beklagten im letzten Moment noch zum Gurt gezuckt seien, um den Mangel zu beheben.
Der Bürgermeister von Rettenbach, sein Bauhof-Chef und eine Frau, die damals im Bauhof aushalf, beeideten das Gegenteil. Sie beschworen dem Gericht, dass die Gurte aller Beteiligten angelegt waren. Nun wollten es die Richter genau wissen. Bei einem Ortstermin im April 2008 mussten die drei Beklagten insgesamt achtmal auf die Laserpistole zufahren. Die Richter wollten wissen, ob es für den Polizeibeamten tatsächlich möglich war, eindeutig das Gurtvergehen zu erkennen. Das Ergebnis: Sieben Monate auf Bewährung für den Bürgermeister und den Bauhofchef wegen Meineides. Neun Monate für die Bauhof-Bedienstete für zwei Meineide.
Alle Beteiligten waren unzufrieden und gingen in Berufung. Die Beklagten, weil sie immer noch ihre Unschuld beteuerten, die Staatsanwaltschaft, weil sie zwölf und 14 Monate gefordert hatte.
Im Berufungsverfahren erklärte ein Verkehrssachverständiger vor dem Landgericht Traunstein, dass es möglich sei, durch das Lasergerät zu erkennen, ob ein Gurt angelegt sei. Allerdings müsse man Scheibenspiegelungen berücksichtigen. Ob man aber die Handbewegung eines Beifahrers erkennen könne, daran zweifelte er.





