Justiz
Jürgen Linhart muss nicht hinter Gitter

Das Amtsgericht Cham hat den ehemaligen CSU-Politiker zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

11.02.2015 | Stand 16.09.2023, 7:02 Uhr
Eine 15-jährige Schülerin aus dem Landkreis Cham wurde bei dem Unfall in der Nacht zum 14. Juli 2013 so schwer verletzt, dass sie wenig später starb. −Foto: Archiv

Schnell raus. Nach knapp vier Stunden Verhandlung flieht der eben Verurteilte vor den Fernsehkameras und dem Blitzlicht, mit denen er vor dem Amtsgericht Cham schon empfangen wurde. Kurz vor 13 Uhr ist er der erste, der den Sitzungssaal verlässt. Jürgen Linhart will nur noch weg. Erst vor wenigen Minuten hatte Richter Andreas Lecker verkündet, dass er ihn zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt und 10000 Euro Geldstrafe. Seinen Führerschein soll er auch erst in knapp zwei Jahren zurückbekommen. Dass die Verhandlung mit einem Schuldspruch endet, daran hatte nicht mal der Angeklagte gezweifelt. Nur eine Frage war vorher offen: Wird seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder nicht? Sie wird.

Die Mutter des Mädchens Alicia, dessen Tod der Angeklagte zu verschulden hat, sagt nach dem Richterspruch zu Journalisten, sie sei mit keinen großen Erwartungen in den Prozess gegangen ist. Sie hoffte nur, nach dem Urteil mit der Sache abschließen zu können. „Nun stelle ich fest, dass ich das wohl niemals kann.“ Es sei nicht leicht gewesen, Linhart anzuschauen. Und seine Entschuldigung im Gerichtssaal findet sie „nicht glaubhaft. Er hat das so medienwirksam gemacht, das hat keine Bedeutung.“

An den Unfall erinnert er sich nicht

Um neun Uhr hat die juristische Aufarbeitung dieser Tragödie begonnen, in dessen Verlauf der einstige CSU-Politiker immer wieder mit seiner Fassung ringt. Rechts neben dem 41-Jährigen sitzen die drei Unfallopfer und die Mutter von Alicia – der 15-Jährigen, die in der Nacht zum 14. Juli 2013 starb. Dann verliest Staatsanwaltschaft Markus Herbst die Anklage: Jürgen Linhart soll am 13. Juli 2013 mit seinem Audi A5 auf der B85 unterwegs gewesen sein – allerdings fahruntüchtig, weil er Alkohol getrunken hatte. Er sei zu schnell unterwegs gewesen, als er bei Piendling, einem Ortsteil Rodings im Landkreis Cham, kurz vor Mitternacht mit einem Opel Astra kollidierte. Er habe sich der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht.

Auch Linhart will an diesem Tag mit den Folgen dieser Nacht aufräumen; er sagt aus – doch zunächst entschuldigt er sich. „Ich möchte mich an Unfallopfer und Hinterbliebene wenden.“ Er beschäftige sich seit eineinhalb Jahren jeden Tag mit dieser Sache, er sei in Gedanken bei ihnen, der Tod Alicias belaste ihn zutiefst, auch wenn er sich nicht vorstellen könne, wie es den Angehörigen dabei gehen mag. „Die Verantwortung muss ich tragen“, so Linhart, auch wenn er das Geschehene nicht wieder gutmachen könne. „Das bleibt ein Leben lang.“

An die Fahrt könne er sich dagegen nur in Teilen erinnern. Er sei bei einem geschäftlichen Abendessen gewesen, dort habe er etwa zwei Portionen Wein getrunken, dazu gab es Steak mit Salat. Er wollte gegen Mitternacht zu Hause sein, seinen Kindern habe er versprochen, am folgenden Sonntag mit ihnen aufs MZ-Kinderbürgerfest zu gehen. Doch in Eile sei er nicht gewesen. Ja, er habe telefoniert während der Fahrt und einige Autos überholt – und auch durchgezogene Linien überfahren, um schneller voranzukommen. Auch habe er sich nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten, er kenne seine „Hausstrecke“, auch nachts. Mit dem Schild in Altenkreith setzt seine Erinnerung aus.

Die Unfallopfer leiden langfristig unter den Folgen

Das nächste, an dass sich der öffentlich als OB-Kandidat in Regensburg gehandelte CSU-Mann erinnert, sind erst wieder die Bilder des Autowracks, an Helfer, Notärzte und Hubschrauber. Erst im Krankenhaus, wo er mit Hirnblutung, gebrochenem Schlüsselbein und Rippenprellungen auf der Intensivstation lag, habe er das erste mal „Gerüchte halber“ die Todesnachricht erfahren.

Um mit Gerüchten aufzuräumen, habe er ein MRT und einen Haartest machen lassen. Dabei habe er Vorwürfe entkräften wollen, übermäßig viel Alkohol zu trinken. Sein Trinkverhalten sei „sozial adäquat“, er trinke vielleicht zwei Bier oder zwei Glas Wein pro Woche.

Dann wird eine Frau in den Zeugenstand gerufen, die sich auf eine Krücke stützen muss – die Fahrerin des Opel Astra. Die 48-Jährige aus Waldmünchen kann sich an den Unfall nicht erinnern, nur, dass ihre Mitfahrer schon schliefen, als sie vom „Trenck“-Spiel auf dem Heimweg waren. Als die Altenpflegerin ihre Verletzungen aufzählt, ringt der Angeklagte um Fassung: Leberrisse, Zwerchfellriss, rechte Lunge zusammengefallen, Rippen- und Beckenringfraktur, beide Beine gebrochen, das Sprunggelenk wird steif bleiben. Die Zeugin sagt, sie sei mittlerweile Morphium-Patientin. Linhart: „Es tut mir zutiefst leid, was passiert ist. Sie haben keinerlei Schuld.“ Auch der nächste Zeuge, der auf der Rückbank des Autos saß, erlitt schwerste Verletzungen, mit denen er auch heute noch zu kämpfen hat. Auch er hat keine Erinnerung an den Unfall, bei dem seine Freundin starb. Wieder entschuldigt sich Linhart.

Weder die folgenden Zeugen noch die Gutachter werden an diesem Tag klären können, warum Jürgen Linhart in jener Nacht auf die linke Spur geriet und mit dem Opel kollidierte. Andere Personen, die zu dieser Zeit auf der B16 unterwegs waren, schildern einen schwarzen Audi A5, der rasant überholte, weite Strecken auf der Gegenfahrbahn fuhr und erst beim Aufblenden wieder in seine Spur wechselte. Linhart habe Kurven geschnitten, auch dort wo es unübersichtlich gewesen war. Ein Zeuge dachte sich dabei noch: „Wenn da jemand gekommen wäre, na super.“

Sachverständige legen widersprüchliche Gutachten vor

Der Termin für diese Verhandlung verzögerte sich immer wieder, weil dem Gericht zwei widersprüchliche Gutachten vorgelegt worden waren: Der Sachverständige, Prof. Jochen Buck, sollte für das Gericht nun die offenen Fragen klären. Dafur unternahm Buck „Crashversuche“. Das Ergebnis: „Die Relativgeschwindigkeit zwischen den beiden Fahrzeugen lag bei 132.“ Das heißt: Die Geschwindigkeit des Audi lag zwischen 75 und 80 Stundenkilometern, die des Opel Astra bei 52 bis 57. Linhart sei also in keiner Weise so schnell unterwegs gewesen, wie zunächst behauptet worden war. Auch Bremsspuren habe er nicht gefunden.

Der Rechtsmediziner Prof. Peter Betz präsentiert dem Gericht zwei Alternativen, wie hoch Linharts Blutalkoholwert nun tatsächlich war. Der Rechtsmediziner aus Erlangen nennt Werte von entweder 0,53 oder 0,65. Die „außergewöhnliche Fahrweise“ spreche aber für eine Enthemmung.

Anschließend werden Linharts Eintragungen aus dem Verkehrszentralregister verlesen – und die sprechen ebenfalls für sich. Er wurde häufig geblitzt, außerorts war er einmal 57 über Limit zu schnell unterwegs, ein anderes Mal habe er eine rote Ampel überfahren oder im Überholverbot überholt.

Staatsanwalt ist von „relativer Fahruntüchtigkeit“ überzeugt

Der Staatsanwalt Markus Herbst ist überzeugt davon, dass zum Zeitpunkt des Unfalls eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vorgelegen habe. Er unterstreicht, dass für die Straffindung die Bekanntheit Linharts nichts zur Sache tue – weder auf die eine noch auf die andere Seite. Fest steht, dass Linhart sich reuig, schuldeinsichtig gezeigt hat, sich um einen Ausgleich bemüht hat, geständig war und sein problematisches Fahrverhalten eingeräumt hat, 0,53 Promille seien auch eher im unteren Bereich. Durch den Unfall sei er selbst auch geschädigt. Zu Lasten legte er ihm „die schwersten vorstellbaren Folgen“, die so eine Tat haben kann: Den Tod eines Menschen. Hinzu kommt, dass alle Geschädigten mit erheblichen Folgen noch zu kämpfen haben.

Die vier Anwälte der Unfallopfer wollten zwar alle keine Strafanträge stellen und pflichteten den Ausführungen des Staatsanwalts bei. Nur regten zwei Anwälte an: Zwar werde der Schmerz dadurch nicht geringer, aber das Gericht solle sich doch noch mal überlegen, welche Außenwirkung eine Bewährungsstrafe für Linhart hätte.

Linharts Verteidiger Michael Haizmann betonte in seinem Plädoyer, dass völlig außer Streit stehe, dass sein Mandant diesen Unfall verursacht hat. Er selbst leide sehr darunter; das kann man hier sehen. Haizmann glaubte aber nicht, dass der Alkohol schuld an dem Unfall gewesen sei. Warum er von der Spur abgekommen sei, das wisse man nicht. Auch ein vollkommen nüchterner Fahrer könne Sekundenschlaf haben. Linhart habe zuvor telefoniert, das erkläre sein Fahrverhalten vor der Unfallstelle. Auch später habe er sich normal verhalten, wenn auch im Schockzustand, das hätten hier Polizei, Rettungssanitäter und Arzt ausgesagt. Linhart sei eben gerade nicht der „betrunkene Raser“, als der er zuvor beschrieben worden war. Ja, er sei schuldig, und er als Vater von vier Kindern könne nachvollziehen, was der Verlust bedeutet. Linhart habe zudem einen „medialen Spießrutenlauf“ hinter sich. Dabei passierten solche Unfälle täglich mehrmals in Deutschland. „Kein Mensch würde sich für diesen Unfall interessieren, hieße der Angeklagte Müller oder Meier und nicht Linhart.“ Darunter habe auch seine Familie sehr gelitten.

Der Angeklagte hat dann das letzte Wort – und nochmals sagt er: „Ich möchte mich bei allen Unfallopfern entschuldigen.“ Das Straf- und Versicherungsrecht sei solchen Ereignissen sicher nicht gerecht. Er hofft, dass er sich mit den Unfallopfern dennoch einigen könne. „Ich stehe zu meiner Verantwortung.“ (pd)