Justiz
Frau zahlt geliehenes Geld nicht zurück

Die 29-Jährige aus dem Raum Cham sagt vor dem Richter, sie wollte den Darlehnsgeber nicht um sein Geld bringen.

23.09.2017 | Stand 16.09.2023, 6:22 Uhr

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es keine Geldstrafe gegen die Frau verhängen könne. Foto: Bastian Winter

Im Strafprozess gegen ein Ehepaar aus Cham wegen Betrugs wurde im Laufe der Verhandlung die Ermittlung gegen den Ehemann eingestellt. Zunächst sollen sich beide gemeinsam vom Nachbarn mindestens ein Darlehen in Höhe von 500 Euro geliehen haben, mit der Absicht dieses nicht zurückzuzahlen. Der Ehemann konnte allerdings nachweisen, an besagtem Tag im März 2015 auswärts am Arbeiten gewesen zu sein. Die 29-jährige Ehefrau räumte ein, das Geld geliehen zu haben, jedoch wollte man den Nachbarn nicht betrügen und den Betrag sehr wohl zurückzahlen. In der Beweisführung stellte sich heraus, dass die Frau aufgrund der angespannten finanziellen Lage zum Zeitpunkt der Darlehensaushändigung wissen musste, dass sie das Geld nicht zurückzahlen könne. Der geschädigte Nachbar sagte aus, dass er dem Ehepaar öfter finanziell ausgeholfen habe und die beiden lediglich zu einem geringen Teil ihre Schulden abgearbeitet hätten.

Das Gericht folgte im Urteilsspruch dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Hiernach sei eine Geldstrafe gegen die Vorbestrafte nicht mehr möglich, vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung nebst 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit seien angemessen. (cai)