Kommune
Kläranlage: Wieviel zahlt der Bürger?

Die Kosten von rund 1,35 Millionen Euro für die Sanierung werden in Arnschwang nach der Variante 50:50 umgelegt.

16.02.2017 | Stand 16.09.2023, 6:35 Uhr
Arnschwang investiert in die Sanierung der Kläranlage. −Foto: MZ-Archiv

Der Gemeinderat tagte am Montag im Sitzungssaal. Die Gemeinde wird in diesem Jahr die Kläranlage sanieren. Die Baukosten sollen maximal 1 800 000 Euro betragen. Von den Baukosten wird noch der Straßenentwässerungsanteil von 450 000 Euro (25 Prozent) abgezogen. Somit müssen circa 1 350 000 Euro von den Kanaleinleitern finanziert werden. Die angeschlossenen Grundstücke der Gemeinde werden ebenfalls herangezogen.

Die Kosten des Projektes könnten nach Abzug des Straßenentwässerungsanteiles in Form von Verbesserungsbeiträgen auf die Eigentümer der von der Entwässerungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt werden. Demnach wären rund 1 350 000 Euro auf die Bürger umzulegen. Die Umlegung erfolgt nach der vorhandenen Grundstücks- und Geschoßfläche.

Zwei Varianten vorgestellt

Aufgrund des von der Verwaltung ermittelten Geschoss- und Grundstückflächenaufmaßes wären der Kalkulation folgende Flächen zugrundezulegen: Grundstücksfläche: 850 000 Quadratmeter, Geschossfläche: 260  000 Quadratmeter. Von Seiten des Gemeinderates kann festgelegt werden, welche Gewichtung die Grundstücks- oder die Geschossfläche bei der Umlegung der Gesamtkosten erhält. Üblich sind Verhältnisse von 50:50 oder 25:75 Prozent. Die Gemeinde hat bei der derzeitigen Kalkulation der Beitragssätze das Verhältnis 25:75 (Grundstück zu Geschossfläche) zugrundegelegt. Hieraus ergeben sich folgende Beitragssätze:

Umzulegende Kosten von circa 1 350 000 Euro – bei Aufteilung 50:50: Grundstücksfläche 0,79 Euro pro Quadratmeter, Geschossfläche 2,60 Euro pro Quadratmeter; bei Aufteilung 25:75: Grundstücksfläche 0,40 Euro pro Quaratmeter, Geschossfläche 3,89 Euro pro Quadratmeter. Musterberechnung für 1000 Quadratmeter Grundstücksfläche und 250 Quadratmeter Geschossfläche – 50:50: Grundstücksfläche 1000 Quadratmeter = 794,12 Euro, Geschossfläche 250 Quadratmeter = 649,04 Euro, Gesamtsumme 1 443,16 Euro; Variante 25: 75: Grundstücksfläche 1000 Quadratmeter = 397,06 Euro, Geschossfläche 250 Quadratmeter = 973,56 Euro, Gesamtsumme 1370,62 Euro.

Die Gemeinde hat auch die Möglichkeit, die Finanzierung sowohl über Beiträge als auch über Gebühren vorzunehmen. Bei Umlegung der Kosten auf die Gebühr müsste letztere um circa 0,90 Euro/Kubikmeter angehoben werden. Dabei ist die Verzinsung nicht eingerechnet. Somit wäre eine Gebührenerhöhung um circa einen Euro/Kubikmeter nötig. Von Seiten der Verwaltung wurde empfohlen, den gesamten möglichen Betrag umzulegen und damit die Variante mit Aufteilung 50:50 anzuwenden.

Bei der regen Diskussion wurde vorgeschlagen, eine verbrauchsabhängige Komponente müsse einbezogen werden. Dies wäre eine bürgernähere Variante, so Gemeinderat Heitzer. Auch die Sorge, dass, wenn Gebühren einmal oben seien, würden sie wahrscheinlich nicht mehr gesenkt werden, wurde geäußert. Der Gemeinderat beschloss, die Kosten für die Sanierung der Kläranlage über Gewichtung der Grundstücks- und Geschossfläche 50:50) zu finanzieren. – In der Bürgerversammlung war Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der unteren Warmleiten gestellt worden. Von der Pumpstation bis zum Anwesen Warmleiten 14 wären vier Leuchten aufzustellen. Nach Auskunft des Bayernwerks kosten die Grabarbeiten und die vier Leuchten circa 12 000 Euro brutto. Die Erweiterung der Straßenbeleuchtung wurde wegen zu erwartender Bezugsfälle bzw. der hohen Kosten abgelehnt.

Ortsabrundungssatzung geändert

In der Gemeinde besteht seit 1. März 2000 eine Satzung, in der für die bebauten Ortsteile Zenching, Nößwartling, Grasfilzing, Tretting, Kalkofen und Faustendorf die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile festgelegt sind. Der Gemeinderat beschloss, die Ortsabrundungssatzung für Tretting zu erweitern. Die neuen Grenzen ergeben sich aus dem geänderten Lageplan im Maßstab 1:5000. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Satzung durchzuführen.

Weiter stimmte der Gemeinderat der Gründung eines Zweckverbandes für interkommunale Zusammenarbeit zu.(fgr)