Kelheim 06.08.2012, 09:18 Uhr

Mit Messer auf Kontrahenten losgegangen

Das Amtsgericht Kelheim verurteilt einen Mann zu zehn Monaten auf Bewährung für einen Angriff auf dem Gillamoos. Seine Freundin soll falsch ausgesagt haben.

In Kelheim stand ein 28-jähriger Mann wegen einer Attacke auf dem Gillamoos vor Gericht. Foto: dpa

In Kelheim stand ein 28-jähriger Mann wegen einer Attacke auf dem Gillamoos vor Gericht. Foto: dpa

Abensberg. Es war alles ein wenig kompliziert, bei der Verhandlung gegen einen 28-Jährigen der sich wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung beim Gillamoos 2011 verantworten musste. Alkohol spielte ein Rolle, als der nunmehr Angeklagte mit einem aufgeklappten Taschenmesser und dem Zuruf „Ich steche Dich ab“ auf einen anderen losgegangen sein soll. Sicherheitsleute gingen dazwischen und nahmen dem Angreifer schließlich das Messer ab.

Grund zu dem vorangegangenen Gerangel soll eine Belästigung der Freundin des Angeklagten gewesen sein. So ganz konnte der Hergang aber nicht geklärt werden, weil der laut Zeugenaussagen Angegriffene und Geschädigte als der große Unbekannte durch die Verhandlung geisterte.

Dieser Unbekannte soll, nach Aussagen eines der Security-Leute, zwar am nächsten Tag nach dem genauen Vorgang gefragt haben, Name und Anschrift des Mannes aber wurden nicht festgehalten. So wurde denn der Vorgang als solcher zwar von anderen gesehen, gegen wen er geführt wurde, aber wusste niemand.

Pech hatte bei der Verhandlung vor dem Kelheimer Amtsgericht die Freundin des Beklagten. Die hatte zwar von der Messerattacke nichts mitbekommen, brachte aber bei der Verhandlung plötzlich die Behauptung ins Spiel, dass der unbekannte Kontrahent ihres Freundes, ihr angeblich danach noch Drohungen gegen diesen nachgebrüllt habe. „Jetzt kommen’s plötzlich mit so was daher, da tropft die Lüge von der Decke“, sagte Richter Hermann Vanino aufgebracht und kündigte eventuelle strafrechtliche Maßnahmen gegen die Frau an, die zum Schutz ihres Freundes gelogen haben soll. Während gegen ihren Freund also zehn Monate mit Bewährung verhängt wurden und er außerdem 2000 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Kelheim zahlen soll, hat die Frau nun möglicherweise mit einem Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage zu rechnen.

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