Protest
Leinenpflicht für Vierbeiner verärgert

Ein Hundebesitzer ruft in Saal eine Bürgerinitiative gegen Leinenzwang und zugleich eine Unterschriftenaktion ins Leben.

23.02.2016 | Stand 16.09.2023, 6:57 Uhr
Josef Kolb, Petra Lindner und Ramona Wieland (l.) bei dem Schild, das auf die Leinenpflicht für alle Hunde in der Rinne hinweist. −Foto: Bachmeier-Fausten

„Ich ärgere mich sehr, dass die Schilder aufgestellt sind“, sagt der Saaler Hundebesitzer Josef Kolb. Er hat in der zweiten Februar-Hälfte die Bürgerinitiative gegen Leinenzwang am Radweg Rinne und am Hochwasserdamm in Untersaal samt Unterschriftenaktion gestartet. Im Gemeinderat ist im Juni 2015 eine Grünanlagensatzung beschlossen worden, in der auch die Leinenpflicht in den beiden erwähnten Strecken enthalten ist. „Ich finde es legitim, wenn jemand der Meinung ist, in seinen Rechten eingeschränkt zu sein, die Allgemeinheit zu befragen“, so Bürgermeister Christian Nerb im Gespräch mit unserer Zeitung zur Unterschriftenaktion.

Auch eine Prüfung abgelegt

Josef Kolb hatte sich an unsere Zeitung gewandt. Er schildert seine Beobachtungen, dass alle Hundebesitzer sich gut verhalten hätten gegenüber anderen Menschen – Joggern, Radfahrern, Spaziergängern – die „In der Rinne“ unterwegs gewesen seien. Seinen Hund Niko habe er immer bei ihm absitzen lassen, wenn Passanten gekommen seien und mit Niko im Herbst extra noch die Begleithunde-Prüfung abgelegt, damit festgestellt worden sei, dass der Vierbeiner „auf das Kommando des Herrchens hört“. Seit die Schilder kürzlich aufgestellt wurden, sei er mit Niko nicht mehr im Rinne-Gebiet unterwegs. Josef Kolb: „Ich gehe davon aus, dass die Strecke auch von vielen anderen Hundehaltern gemieden wird.“ Der Saaler betont, seinen Hund im Ortsbereich „grundsätzlich an der Leine zu führen“. Außerdem weist er auf das Tierschutzgesetz hin, demzufolge „ein Hund genügend freien Auslauf und ausreichend Kontakt zu anderen Hunden haben soll“.

Der Weg „In der Rinne“ in Saal verläuft bis zur Gemeindeverbindungsstraße Mitterfecking-Reißing.

Im April 2015 sei der Antrag der Jagdgenossenschaft Reißing auf Leinenzwang auf dem Rad-/Wanderweg behandelt worden. Als ein Grund sei angeführt worden, dass dort so viele Hundehalter ihre Vierbeiner freilaufen ließen auf den Wiesen und es dadurch zu „,massiven Verunreinigungen des Grünfutters durch Hundekot kommt’“, von einer ernsthaften Gefahr sei die Rede gewesen und es „,zu Missbildungen von Kälbern und dem Tod von Rindern kommen kann“. Gemeinderat Wolfgang Ludwig habe in der Sitzung gesagt, dass dies wohl wissenschaftlich nicht nachgewiesen sei, so Nerb. In dem Antrag sei auch erwähnt, dass der Weg „In der Rinne“ ein Naherholungsgebiet darstelle, das von vielen Spaziergängern, Joggern und Radfahrern genutzt werde, die sich teilweise vor freilaufenden Hunden fürchteten.

Er, so Nerb, habe in der Sitzung darauf hingewiesen, dass 2008 über einen Antrag der Freie-Wähler-Fraktion auf Leinenzwang schon diskutiert worden sei, damals es aber keine Mehrheit dafür gegeben habe. Im April 2015 war die Verwaltung mit dem Erstellen einer Grünanlagen-Satzung, die auch den Leinenzwang für den Weg „In der Rinne“ beinhalten sollte, beauftragt worden. Der Entwurf wurde am 5. Mai im Rat vorgestellt, die Entscheidung war aber vertagt worden, da Gemeinderäte noch mehr Informationsbedarf gehabt hätten.

Satzung einstimmig beschlossen

Als die Satzung am 16. Juni wieder auf der Agenda war, „waren einige Gemeinderäte der Auffassung, dass im gesamten Gemeindegebiet eine Anleinverordnung erlassen werden sollte“. Er habe darauf verwiesen, dass dies „nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz und dem Tierschutzgesetz nicht möglich ist, weil dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist“.

„Ich erwarte, dass Hundehalter auf Nicht-Hundebesitzer in dem wirklich nur kleinen Bereich Rücksicht nehmen.“Bürgermeister Christian Nerb

In der Juni-Sitzung habe Vize-Bürgermeister Josef Rummel beantragt, auch beim Hochwasserdamm in Untersaal einen Anleinzwang festzulegen. Mehrheitlich sei das und die Grünanlagen-Satzung mit 18:0-Stimmen beschlossen worden. In einem kleinen Bereich gelte eine Anleinpflicht, „sobald jemand auf Feldwegen geht, ist er außerhalb des gesperrten Bereichs. Ich erwarte, dass Hundehalter auf Nicht-Hundebesitzer in dem wirklich nur kleinen Bereich Rücksicht nehmen“, so Nerb.

Weitere Berichte aus dem Gemeindebereich Saal finden Sie hier: