Umwelt
Das Auto abspritzen darf mal sein

Die Pflege in der Waschanlage ist die beste Lösung. Ein Nachbarschaftsstreit machte klar: Nicht jede Wäsche ist strafbar.

24.08.2017 | Stand 16.09.2023, 6:30 Uhr
Sabine Norgall

Autos sollten grundsätzlich in Waschanlagen gereinigt werden. Waschanlagen sind mit Abwasserreinigungsanlagen ausgestattet. Handelt es sich aber nur um eine oberflächliche Karosseriewäsche auf dem eigenen Grundstück, sind Ausnahmen erlaubt. Foto: dpa

Wenn im Verhältnis zwischen Nachbarn mal so richtig der Wurm drin ist, dann macht der Nachbar plötzlich alles falsch. So geschehen auch in einem Ortsteil von Wenzenbach. Seit Jahren befehden sich dort Nachbarn. Kürzlich gab es wieder eine Anzeige. Der aktuelle Grund: vermeintliche Umweltverschmutzung, genauer gesagt, Gewässerverunreinigung. Einer der Nachbarn beobachtete den anderen dabei, wie dieser auf seinem Grundstück sein Auto wusch. Und das, war sich der Ersteller der Anzeige sicher, darf nicht sein. Die Anzeige landete bei der Umweltbehörde des Landratsamts. Auf Anfrage unseres Medienhauses bestätigte die Pressestelle des Landratsamts den Sachverhalt. Das Landratsamt nahm zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt eine Ortseinsicht vor und stellte dabei fest, dass das Abwasser über befestigte Flächen in den in der Straße liegenden Mischwasserkanal lief. Die oberflächliche Reinigung eines Autos mit Wasser und gegebenenfalls einem Autoshampoo führe jedoch keine Stoffe in den Mischwasserkanal ein, die als schädlich für die Mischwasserkanalisation angesehen würden. Weil somit keine Gewässergefährdung vorlag, ergab sich kein Anlass, Ahndungsmaßnahmen zu ergreifen.

Verunsicherung ist groß

Die Verunsicherung darüber, ob ich mein Auto bei mir zu Hause waschen darf oder nicht, ist generell groß, sagt Markus Scheuere, Geschäftsführer des Abwasserzweckverbands Regental. Immer wieder komme es zu Anrufen im Büro des AZV, gehäuft zumeist dann, wenn in den Mitteilungsblättern der Mitgliedsgemeinden ein Text veröffentlicht wurde, der besagt, dass das Autowaschen auf öffentlichen Plätzen verboten ist.

Wichtig bei diesem Verbot, sagt Andreas Wolf, Mitarbeiter des AZV, sei allerdings der Verweis auf den öffentlichen Grund. Auf öffentlichen Straßen oder Plätzen im Gebiet des Abwasserzweckverbands ist das Autowaschen grundsätzlich verboten. Für den Privatbereich, also den befestigten Bereich vor der Garage, gibt es jedoch Ausnahmeregelungen. Und die hat der AZV, aus gegebenen Anlass, in einem Merkblatt festgehalten.

Der beschuldigte Nachbar beging laut Nachforschungen des AZVs keine Ordnungswidrigkeit, stellte der AZV analog zu der Kontrolle des Landratsamtes fest. Er hatte sein Auto nämlich auf seinem befestigten Grundstück gewaschen. Der Anschluss an einen Mischwasserkanal ist grundsätzlich die Voraussetzung dafür, um sein Auto vor der eigenen Garage oberflächlich reinigen zu dürfen. Voraussetzung ist darüber hinaus, es darf kein Waschwasser auf die Straße laufen.

In den jüngeren Baugebieten allerdings wo es ein getrenntes Kanalsystem für Schmutz und Oberflächenwasser gibt (grundsätzlich sind das alle Baugebiete ab 2010), ist eine Autowäsche nicht mehr zulässig. Das dort anfallende Oberflächenwasser fließt nämlich nicht mehr in die Kläranlage, sondern wird, je nachdem wo der Endpunkt des Oberflächenwasserkanals ist, in Gräben, Bäche oder Flüsse abgeschlagen.

Es sollte die Ausnahme bleiben

Bei Autowäschen allerdings fällt unvermeidbar Waschwasser an, das mit Reinigungschemikalien, Öl, aber auch mit Ruß und Schwermetallstäuben belastet ist.Würde dieses Waschwasser nach privaten Autowäschen im Boden versickern oder in die Vorfluter gelangen würden der Boden und das Wasser unnötig belastet, sagt der AZV-Vorsitzender Fritz Dechant.

Und grundsätzlich, betont Andreas Wolf vom AZV, sollte die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück die Ausnahme bleiben. Dann etwa, wenn man oberflächlichen Blütenstaub abwaschen will. Bei der eigenen Autowäsche soll nur mit klarem Wasser gereinigt werden, auf aggressive chemische Reinigungsmittel verzichtet werden, Wolf nennt hier explizit die Felgenreiniger. Tabu sind die Motorwäsche oder der Einsatz von Heißwasserhochdruckreinigern beziehungsweise Dampfstrahlgeräten.

EPHK Klaus Baumer, Leiter der PI Regenstauf, muss zur Frage nach illegalen Autowäschen, die angezeigt werden, gar nicht nachdenken und stellt spontan fest: „Das ist mir schon seit Jahren nicht mehr untergekommen.“ Während vor Jahren die samstägliche Autowäsche vor der eigenen Garage noch fest zum Wochenendritual vieler Autobesitzer gehörte, sei dieser Anblick heute eigentlich völlig verschwunden. „Da sieht man keinen mehr, heute fahren doch alle in die Waschanlage.“

Merkblatt beim AZV

Zur Autowäsche auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie auf Privatgrundstücken gibt es ein Merkblatt des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung im Regental, das die Vorschriften genau zusammenfasst.

Kontakt: Die Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbands ist erreichbar im Dachgeschoss des Regenstaufer Rathauses, über die Telefonnummer (09502) 509 57 oder über die E-Mail:azv.grundstuecksentwaesserung@regenstauf.de