Justiz
Josef Schmid wehrt sich gegen Urteil

2016 wurde der Ex-Bürgermeister von Wenzenbach wegen Untreue verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft will den neuen Prozess.

18.08.2017 | Stand 16.09.2023, 6:16 Uhr

Wenzenbachs Ex-Bürgermeister Josef Schmid hat seine Strafe wegen Untreue nicht akzeptiert. Am 9. Oktober startet der Berufungsprozess. Foto: dpa

„Ich habe mit meiner ganzen Kraft zum Wohle der Gemeinde Wenzenbach gearbeitet“, sagte Josef Schmid am 30. September 2016 in seinem Schlusswort. Da hatte das Amtsgericht Regensburg den ehemaligen Bürgermeister von Wenzenbach gerade der Untreue in drei besonders schweren Fällen schuldig gesprochen.Seine Strafe: ein Jahr auf Bewährung und 5000 Euro Geldauflage zugunsten des VKKK Ostbayern.

Damit will sich der Wenzenbacher Bürgermeister (67), der in dem Prozess stets seine Unschuld beteuert hatte, nicht abfinden. Er hat das Urteil nicht akzeptiert und geht nun in Berufung. Für die Neuauflage des Prozesses, der am 9. Oktober beginnt, hat sich Schmid neben seinen bisherigen Verteidigern Andreas Mühlbacher und Reinhard Brey mit Prof. Dr. Jan Bockemühl einen erfahrenen Strafrechtsanwalt ins Boot geholt.

Eine höhere Strafe ist möglich

Für den Ex-Bürgermeister birgt die Berufung aber auch ein Risiko. Denn auch die Staatsanwaltschaft geht in Berufung. Damit ist der Ausgang des neuen Prozesses offen. Das Urteil könnte in der zweiten Auflage auch höher ausfallen. In der Verhandlung werden offenbar alle Details des Falls neu verhandelt. Die zuständige Kammer für Wirtschaftsvergehen unter Vorsitz von Richterin Elke Escher hat fünf Prozesstage im Oktober sowie mehrere Reservetage im November in den Sitzungskalender eintragen lassen. Als Zeugen sind erneut Mitarbeiter der Wenzenbacher Gemeindeverwaltung und auch der jetzige Bürgermeister Sebastian Koch geladen.

In dem Prozess vor knapp einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Schmid vorgeworfen, die Gemeinde in den Jahren 2010 bis 2013 um rund 80000 Euro geschädigt zu haben: Er soll gemeinsam mit seinem Geschäftsleiter zu Unrecht die Auszahlung übrig gebliebener Urlaubstage an seine rechte Hand veranlasst, drei Kommunalbeamte mit unzulässigen Boni gesponsert und persönliche Steuern von rund 30000 Euro aus dem Gemeindesäckel ans Finanzamt fließen lassen haben. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Dr. Alexander Guth sah die Vorwürfe gegen den früheren Postboten im wesentlichen als bestätigt an. Der Anklagepunkt der unzulässigen Boni war eingestellt worden.

Schmid hatte in dem Verfahren zwar eingeräumt, dass er seine Unterschrift unter die jeweiligen Dokumente gesetzt hatte.Er habe aber alles, was ihm der Verwaltungschef vorlegte, vertrauensvoll, ja „blind“ unterschriebenund sei nicht über die Unrechtmäßigkeit der Vorgänge informiert worden. Der wahre Schuldige sei somit der Geschäftsstellenleiter gewesen. Dieser war nach einem Teilgeständnis zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen Untreue in einem besonders schweren Fall und 10000 Euro Geldauflage verurteilt worden.

Das Gericht nahm dem Ex-Bürgermeister so viel Naivität allerdings nicht ab. „Die Verteidigung versuchte, das Bild von einem blauäugigen und recht unwissenden Postbeamten zu zeichnen“, sagte Guth. Dabei habe dieser bei Tatbegehung das Bürgermeisteramt schon acht Jahre lang ausgefüllt. Schmid habe – entgegen seiner Einlassung – sehr wohl gewusst, was er tat.

Das Gericht schenkte hier der Aussage des Geschäftsstellenleiters Glauben. Dieser habe „konstant ausgesagt“, dass die Urlaubsauszahlung und die Übernahme der Steuern durch die Gemeinde mit dem Bürgermeister abgesprochen waren. Schmid habe aber nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet. „Er wollte – aus seiner Perspektive – zum Wohle der Gemeinde handeln“, sagte Guth. Das Gericht blieb mit seinem Urteil sechs Monate unter dem Antrag der Staatsanwältin, die dem Angeklagten seine Unbedarftheit nicht abnahm: „Er hat einfach die Augen verschlossen. Gesetze interessierten ihn nicht.“

Wenzenbach will 158000 Euro

Der Gemeinderat Wenzenbach hat bereits die Freistellung der Verwaltungsangestellten für ihre Zeugenauftritte in dem Berufungsprozess akzeptiert. Bürgermeister Sebastian Koch sieht dieser Verhandlung gelassen entgegen. Er vermutet, dass sich an dem Urteil wenig ändern wird. Die Fakten seien bekannt und unbestritten. Koch ist froh, dass die Berufungsverhandlung nun ins Rollen kommt. Denn erst wenn dieses Urteil rechtskräftig ist, können die weiteren Verfahren anlaufen, die jetzt noch auf Eis liegen. Aus Sicht der Gemeinde ist dann vor allem die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht interessant.Wenzenbach hat dort eine Leistungsklage in Höhe von 158000 Euro eingereichtund hofft so, zumindest einen Teil des entstandenen Schadens erstattet zu bekommen.

Daneben stehen auch noch die Disziplinarverfahren gegen Josef Schmid und seinen Verwaltungsleiter aus. Und da könnte ein Urteil unter einem Jahr für den früheren Wenzenbacher Bürgermeister durchaus von Vorteil sein. Es geht dabei um seine Bezüge als Wahlbeamter, die durch das aktuelle Urteil in Gefahr sind.