Justiz
Die Stadt Regensburg sucht Schöffen

Die Ehrenamtlichen stehen Berufsrichtern zur Seite. Bewerber sollen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.

22.01.2018 | Stand 16.09.2023, 6:12 Uhr

Schöffen arbeiten ehrenamtlich im Gerichtssaal. Foto: Gruber

Die Stadt sucht Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023; sie erstellt derzeit die Vorschlagslisten. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafjustiz an den Amts- und Landgerichten und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Ihre Beteiligung ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates, wie die Stadt mitteilt.

Die Vorschlagsliste der Stadt soll alle Kreise der Bevölkerung aus den verschiedenen Berufs- und Altersgruppen angemessen berücksichtigen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste können sich deutsche Bürger melden, die zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Außerdem müssen sie in Regensburg wohnen.

Nicht zu dem Amt berufen werden dürfen Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Das gilt auch für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zu Schöffen berufen werden dürfen ferner Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind und Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. Außerdem darf nicht Schöffe werden, wer die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht.

Schriftliche oder persönliche Anmeldungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen können bei der Stadt Regensburg, Bürgerzentrum, Wahlamt, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg, abgegeben oder per Post übersandt werden. Telefonische Rückfragen sind möglich unter Telefon (09 41) 5 07 44 44, die Anforderung von Bewerbungsformularen auch per E-Mail unter wahl@regensburg.de oder unter www.regensburg.de.

Für die Bewerbung als Jugendschöffe gelten besondere Voraussetzungen: Dafür sind zusätzlich kurze Angaben über die erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung nötig. Für weitere Informationen dazu steht das Amt für Jugend und Familie (Richard-Wagner-Straße 17) unter Telefon (09 41) 5 07 15 13 oder per E-Mail, jugendamt@regensburg.de, gerne zur Verfügung.

Anmeldeschluss ist der 1. März. Für alle Bewerbungen werden folgende Angaben benötigt: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift, Beruf, Telefonnummer und gegebenenfalls frühere Schöffentätigkeit.

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