Gericht
Revierkampf in der Rotlichtzone

Ein Regensburger Zuhälter wollte mehr Platz für seine Liebesdienerinnen. Um eine Konkurrentin zu vertreiben, schlug er zu.

12.08.2015 | Stand 16.09.2023, 7:02 Uhr
Marion Boeselager
Revierstreitigkeiten im Rotlichtmilieu führten im März vergangenen Jahres zu einer Prügelei, die nun vor Gericht verhandelt wurde. −Foto: dpa

Revierstreitigkeiten im Regensburger Rotlichtmilieu: Ein kräftig gebauter Zuhälter stand am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht. Er soll im März letzten Jahres eine 65-jährige Prostituierte in der Guerickestraße brutal verprügelt und mit Tritten traktiert haben, als die Frau bereits am Boden lag. Der Grund: Offenbar ging die Liebesdienerin genau dort ihrem Gewerbe nach, wo der Angeklagte seine Damen einzusetzen gedachte.

Wuchtige Schläge und Tritte

Laut Anklage schlug der Mann der Frau, die in einem in der Guerickestraße geparkten Auto saß und auf Freier wartete, mit der Faust gegen die Schläfe und rief: „Ich mach Dich tot!“ Er zerrte sie aus dem Pkw und versetzte ihr wuchtige Schläge und Tritte gegen Kopf und Körper. Die 65-Jährige erlitt eine kurze Ohnmacht, Schürfwunden und Prellungen, so die Vorwürfe. Als Autofahrer stoppten und zu Hilfe kamen, flüchtete der Mann zu Fuß, konnte jedoch kurz darauf von der Polizei gefasst werden.

Über seinen Verteidiger Tim Fischer gestand der Angeklagte, die Prostituierte geschlagen zu haben, doch „nur mit der flachen Hand.“ Es habe keine Drohung oder Tritte gegen den Kopf gegeben. Der Konflikt zwischen beiden Beteiligten schwele schon länger, so Fischer. Denn: „Die Geschädigte geht in der Guerickestraße der Prostitution nach. Aber sie beansprucht die Straße für sich allein. Daher kam es zu Problemen mit den andere Damen.“ Bisher sei der Streit zwischen der Frau und dem Angeklagten „verbaler Natur“ gewesen, so der Verteidiger. Im März habe die Prostituierte jedoch den Angeklagten mit türkischen Schimpfwörtern tituliert: Beide Kontrahenten haben türkische Wurzeln.

Als sich der Angeklagte näherte, habe ihm die Frau eine Ohrfeige gegeben und versucht, ihm in den Unterleib zu treten. „Da zog er sie aus dem Wagen und versetzte ihr Ohrfeigen, als sie auf dem Boden lag“, so der Anwalt.

Die Geschädigte blieb bei ihrer Aussage, der Angeklagte habe ihr eine Vielzahl von Faustschlägen und Tritten versetzt: „Er war ohne Erbarmen, als würde er mich töten.“ Ihre Einlassung wies jedoch diverse Widersprüche zu früheren Angaben auf: So sprach sie früher von einem, jetzt von „Hunderten“ Schlägen. Bei der Polizei sagte sie, der Mann habe „die Autotür aufgerissen“, nun: Die Tür sei offen gewesen. Die Widersprüche ließen sich nach Überzeugung des Gerichts aber zumindest teilweise damit klären, dass bei früheren Vernehmungen kein Dolmetscher eingeschaltet wurde.

Zeugen eilten zu Hilfe

Zeugen, die der Frau damals zu Hilfe eilten, hatten Schläge gesehen, waren sich aber nicht sicher, ob mit der Faust oder mit der flachen Hand. Ein Autofahrer beobachtete: „Er hat sie einmal mit dem Fuß getroffen.“

Schließlich rückte das Gericht vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ab und verurteilte den bis dahin nicht vorbestraften Angeklagten, der nach eigenen Angaben von Hartz IV lebt, lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro. Der Grund: „Wenn der Angeklagte tatsächlich wuchtig mit den Fäusten zugeschlagen hätte, sähen die Verletzungen ganz anders aus.“ Die Uniklinik attestierte der Frau aber nur leichte Prellungen und Druckschmerzen, wie durch massive Watschen. Ein Fußtritt gegen den Kopf sei nicht nachweisbar.

Zugunsten des 28-Jährigen wertete der Richter das Geständnis und die nur geringen Verletzungen, zu seinen Lasten aber das hohe Gewaltpotenzial.