Justiz
Schober: Unterlassungsantrag gescheitert

Das Landgericht Regensburg sieht keine Gründe, Teile der MZ-Berichterstattung über den Jahn-Investor zu verbieten.

12.09.2017 | Stand 16.09.2023, 6:24 Uhr

Philipp Schober ging gerichtlich gegen die Berichterstattung in der Mittelbayerischen Zeitung vor. Seine Klage wurde abgewiesen.Foto: Archiv/Lex

Jahn-Investor Philipp Schober ist mit dem Versuch, der Mittelbayerischen Zeitung Passagen ihrer Berichterstattung zu untersagen, vor dem Landgericht Regensburg gescheitert. Der Antrag auf Unterlassung wird in allen Punkten zurückgewiesen, Schober hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, entschied das Gericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil.

Berichterstattung zulässig

Es ging um einen Artikel, der Anfang August in der Mittelbayerischen Zeitung sowie auf der Internetplattform des Medienhauses unter dem Titel „Jahn-Investor baut gerne Luftschlösser“ erschienen war.Darin hatten ehemalige Geschäftspartner und frühere Mitarbeiter über gescheiterte Geschäftsbeziehungen und finanzielle Probleme des Münchner Sportmarketingunternehmens berichtet. Schober hatte sich dagegen vor dem Landgericht Regensburg gewehrt, er sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Konkret ging es ihm unter anderem um die Verbreitung von Zitaten zweier ehemaliger Angestellter in Schobers früherem Unternehmen mainspo. Die beiden Männer hatten unter anderem geschildert, dass die Finanzlage in der mainspo GmbH, die später in Phyllos Sports Marketing GmbH umbenannt wurde, „stets prekär“ gewesen sei. Gerichtsvollzieher sollen tätig geworden sein, wütende Anrufer ihr Geld gefordert haben. Schober sah hierin eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Geheimhaltungspflichten. Beide Männer gaben außerdem an, dass Schober von sich behauptet habe, bei Volkswagen mit Managementaufgaben betraut gewesen zu sein. Auch gegen diese Aussage verwahrte sich Schober: Er habe von sich selbst nie behauptet, bei Volkswagen mit Managementaufgaben betraut gewesen zu sein. Nicht mehr berichten sollte unser Medienhaus außerdem, dass die Frage offengeblieben sei, woher Schober das Geld für sein Investment beim SSV Jahn genommen hat. Schober hatte vor Gericht betont, dass er die Frage seines Erachtens hinlänglich beantwortet hatte. Besonders wichtig war ihm der Passus rund um den Verkauf seiner Firma mainspo GmbH an einen polnischen Geschäftsmann. Schobers Anwalt betonte vor Gericht, dass die Behauptung, Schober habe sein Unternehmen ins Ausland verkauft, falsch sei. Das Landgericht Regensburg folgte der Argumentation Schobers nicht. Die schriftlich begründete Entscheidung liegt noch nicht vor.

Schober kann Stellung nehmen

Losgelöst davon hatten sich Investor und Verlag vergangene Woche in einem weiteren Gerichtsverfahren geeinigt, dass Schober zu zwei Punkten der Berichterstattung – seiner früheren Tätigkeit beim VW-Konzern sowie dem Verkauf der mainspo GmbH – Stellung beziehen kann und die Mittelbayerische Zeitung seine Sicht der Dinge unkommentiert veröffentlichen wird.

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