Prozess
Freihoffer ist erneut gescheitert

Die Regensburger Stadträtin der Linken wollte wieder wegen ihres Mandats eine Freistellung als Lehrerin erstreiten.

15.03.2017 | Stand 16.09.2023, 6:28 Uhr

Irmgard Freihoffer vor der Verhandlung im Sitzungssaal. Foto: mov

Um ihren Beruf als Realschullehrerin und ihr Mandat als Stadträtin besser unter einen Hut bringen zu können, überzieht Irmgard Freihoffer seit Jahren ihren Dienstherrn, den Freistaat Bayern, mit Klagen. Auf diese Weise will die Regensburger Vertreterin der Fraktion „Die Linke“ eine Reduzierung ihrer Unterrichtsstunden erstreiten – bei gleichem Gehalt. Außerdem klagte sie auf eine Nachzahlung ihrer Besoldung ab Januar 2012.

„Sachlage nicht geändert“

Nach drei gerichtlichen Niederlagen kam am Mittwoch nun eine vierte hinzu: In der mehrstündigen Verhandlung ihrer neuerlichen Klage signalisierten die Richter des Verwaltungsgerichts der 55-jährigen Lehrerin von Anfang an, dass sie schlechte Karten habe. Das Gericht sehe sich an rechtskräftige Entscheidungen gebunden, ließ es schon vor der Urteilsverkündung verlauten. Eine „entscheidungserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage“ liege „nicht vor.“ Die Klage wurde abgewiesen.

Die Stadträtin und Lehrerin für Englisch und Musik gibt an der Realschule Neutraubling vormittags 15 Unterrichtsstunden pro Woche. Vor Gericht erklärte Irmgard Freihoffer jedoch, sie benötige allein für die Vorbereitung einer Englisch-Schulaufgabe sechs bis zwölf Stunden zusätzlich. „Auch die Korrekturen brauchen viel Zeit. Und dann kommen noch Dinge wie die Theatergruppe, Elterngespräche und Fortbildungen dazu.“

Freihoffer sitzt seit 2008 im Stadtrat. Das Plenum tagt elfmal im Jahr. Die fünf Ausschüsse, denen sie angehört, kommen alle paar Monate zusammen. Nur der Planungsausschuss trifft sich alle zwei Wochen.

Ihr Anwalt Dr Klaus-R. Luckow trug für seine Mandantin vor, im Gegensatz zu den früheren Verfahren sei die Situation jetzt eine andere: „Es ist ein neues Schuljahr. Es sind andere Stadtratsmitglieder. Die Klägerin bildet eine sehr kleine Fraktion. Sie ist in der Oppositionsrolle und wesentlich stärker belastet als andere Stadtratsmitglieder.“ Da Freihoffer mehr Zeit aufwenden müsse, sei sie gegenüber anderen Stadträten benachteiligt, meinte Dr. Luckow. „Die häusliche Tätigkeit als Lehrerin wird so in die Nacht hinein verlegt. Das geht so auf die Dauer nicht.“

Dies sei aber kein neues Argument gegenüber der früheren Klage, stellte das Gericht sogleich klar: „Auch damals war sie schon im Stadtrat und in der Opposition. Und sie hatte sogar noch mehr Unterrichtsstunden.“

Lehrerin sieht sich benachteiligt

Auch in anderer Hinsicht sah sich Freihoffer gegenüber ihren Stadtratskollegen im Nachteil: „Es kann doch nicht sein, dass drei weitere Beamte im Stadtrat – Vanino, Zierer und Eberwein – pauschal vom Dienst freigestellt werden und ich nicht! Wie ist diese ungeheuerliche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen?“ Dass die genannten Stadträte Vollzeit arbeiteten, war für sie kein Thema.

Zwei Münchner Ex-Stadträtinnen sei eine solche Pauschal-Freistellung gewährt worden. „Wir können hier nur über Sie entscheiden“, gab das Gericht den Ball zurück. „Und nicht darüber, ob andere – zu Recht oder Unrecht – eine Freistellung bewilligt bekommen haben.“

Ministerialrat Elmar Diller vom Bayerischen Kultusministerium versicherte: „Bei Terminkollisionen zwischen ihrer Dienstpflicht als Lehrerin und ihrem kommunalen Mandat wird der Klägerin ja Freistellung gewährt.“ Weiter wusste er, dass Freihoffer montags und dienstags, den Haupt-Sitzungstagen, ohnedies keinen Unterricht habe. Dafür wolle sie an anderen Tagen Freistunden bekommen, laute das Ziel der Klägerin.

„Ich finde es nicht gerecht, dass andere, ohne dafür zu kämpfen, ihre Arbeit reduziert bekommen. Die Wahlrechtsgrundsätze besagen, dass alle gleich behandelt werden müssen.“Irmgard Freihoffer

Luckows Beweisanträge, die Stadträte, denen eine pauschale Arbeitszeitverkürzung gewährt worden sei, als Zeugen zu hören, wies das Gericht ab: Dies sei „nicht entscheidungserheblich.“ Danach zog sich die Kammer zur Beratung zurück. Am Nachmittag teilte die Pressestelle auf Nachfrage unseres Medienhauses mit: „Die Klage wurde abgewiesen.“ Eine Berufung sei nicht ausdrücklich zugelassen worden. Die Urteilsgründe werden den Parteien zugestellt.

Freihoffer sagte: „Ich finde es nicht gerecht, dass andere, ohne dafür zu kämpfen, ihre Arbeit reduziert bekommen. Die Wahlrechtsgrundsätze besagen, dass alle gleich behandelt werden müssen.“

Die Stadträtin will nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung mit ihrem Anwalt beraten, wie sie nun weiter vorgehen wird.

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