Regensburg 26.10.2012, 18:59 Uhr

Die „Grüne Mitte“ ist unterlegen

Jetzt ist endgültig klar: Die monatliche Quartiersumlage müssen die Bewohner nicht zahlen. Das Gericht kippte auch andere Vertragsklauseln.

Die Ganghofer Siedlung aus der Vogelperspektive Foto: Luftbild-Service Huber, Maisach

Die Ganghofer Siedlung aus der Vogelperspektive Foto: Luftbild-Service Huber, Maisach

Von Claudia Böken, MZ

Regensburg . Mit seinem jetzt verschickten Urteil setzte das Landgericht Regensburg den Schlusspunkt unter eine Auseinandersetzung zwischen der Grünen Mitte GmbH und zwei Hausbesitzern. „Das Urteil können wir noch nicht fassen, während der Verhandlung hatte es sich ganz anders dargestellt“, sagte gestern Wolfgang Herzog vom Vorstand des ImmobilienZentrums. Ursprünglich ging es um ein Quartiersstatut, das Käufer verpflichtet, eine bestimmte Summe an die Quartiersverwaltung zu bezahlen – für ein freistehendes Einfamilienhaus beispielsweise 12,50 Euro im Monat. Weil davon im Kaufvertrag keine Rede war, weigerten sich zwei Käufer, zu bezahlen.

Amtsgericht fand: sittenwidrig

Die Grüne Mitte GmbH klagte; die Klage wurde im Januar vom Amtsgericht Regensburg abgewiesen. Recht bekamen damit die zahlungsunwilligen Eigentümer. Das Gericht hielt das Statut für „sittenwidrig“ und sprach von „Knebelverträgen“. Den Eigentümern wurde damit offiziell bestätigt, dass sie den Quartiersbeitrag – über dessen Verwendung sie ohnedies kein Mitspracherecht hatten – auch weiterhin nicht zahlen müssen.

Reinhard Griebl, der Geschäftsführer der Grünen Mitte GmbH – einer Tochter des Immobilien Zentrums – sprach damals von einem „Irrglauben der Richterin“ und ging mit einem neuen Anwalt in Berufung.

Das Landgericht Regensburg sah die Sache nicht wesentlich anders als das Amtsgericht, erläuterte Justiz-Pressesprecher Johann Piendl auf MZ-Anfrage. Die Grüne Mitte habe nach Ansicht des Richters keinen Zahlungsanspruch auf die Quartiersumlage, weil das Statut erst beschlossen wurde, als die Verträge bereits unterzeichnet waren. Deswegen sei die Klausel nicht gültig.

Das Landgericht fand in dem rund 400 Seiten dicken Grundlagenvertrag auch andere Haare in der Suppe:Beispielsweise eine sehr weitreichende Grunddienstbarkeit. Eine Grunddienstbarkeit ist üblicherweise ein Wegerecht über ein Grundstück. In der Grünen Mitte bedeutet es etwas anderes: Eigentümer in diesem Quartier dürfen ohne Zustimmung mit keinem anderen Anbieter Verträge abschließen: Wasser, Wärme, Energie, Telekommunikation oder Kabelfernsehen, Abwasserentsorgung – eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht. Ein Eigentümer hat, laut Piendl, nicht einmal das Recht selbst Bauanträge für einen Anbau oder eine Erweiterung bei der Stadtverwaltung einzureichen. Diese Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch eingetragen und geht bei einem Verkauf auch auf den nächsten Besitzer über. Jetzt wurde sie vom Gericht für ungültig erklärt. Hausbesitzer können künftig selbst wählen, von wem sie beispielsweise ihren Strom beziehen.

 

Umfrage - Ergebnis

 
 
 
 

Mittelbayerische.de Logo