Regensburg 11.06.2010, 17:12 Uhr

Fatma: Ist das entführte Kind schon vergessen?

Eine Sprecherin vom „Pfad für Kinder“ macht der KJF erneut schwere Vorwürfe – der Justiziar spricht von einer Kampagne.

Regensburg. „Ich glaube“, dass es ihr nicht gut geht“, sagte am Freitag die Pflegemutter von Fatma (2), das ist ihr am 30. Dezember in die Türkei entführtes Pflegekind. Die Pflegeeltern C.S. und T.S. wollen, dass Fatma sofort zurückkommt – und sie finden Unterstützung. Jetzt hat Susanne Andrä für den Verein „Pfad für Kinder“ per Pressemitteilung erneut Vorwürfe gegen die Katholische Jugendfürsorge (KJF) bzw. den zuständigen KJF-Aufenthaltsbestimmungspfleger M. erhoben. Tenor: Die KJF müsste den Internationalen Sozialdienst (IS) auf Trab bringen, damit sich der um die in Izmir lebende Fatma kümmert.

Am 15. April entschied die Familienrichterin. Sie lehnte den Antrag der Pflegeeltern auf „Rückführung“ ab und meinte: Fatma geht es in der Türkei gut. Am 10. Mai legte Hannelore Klar, Anwältin der Pflegeeltern, Beschwerde zum OLG Nürnberg ein. Bis zum 18. Juni soll nun der leibliche Vater Fatmas eine Stellungnahme abgeben; erst dann wird das OLG über die Klar-Beschwerde entscheiden.

Andrä wirft M. vor, er kümmere sich zu wenig um Fatmas Schicksal. Am 17. Mai habe er erstmals Kontakt zum IS aufgenommen. „Ein Antrag zur Kontrolle der Situation des Kindes ist bis heute nicht ergangen“, so Andrä. Versprechungen, Fatma alle zwei Monate vom IS aufsuchen zu lassen, würden zur Farce. Mittlerweile hätten sich weitere Pflegeeltern gemeldet und „erschreckende Berichte über die Umgehensweise des Pflegers M. mit dem ihm anvertrauten Pflegekindern“ zu Protokoll gegeben. „Wir kämpfen dafür, dass fachliche Inkompetenz nicht noch mehr kleine Kinder in den Abgrund reißt“, so Andrä.

„Wir bedauern, dass der Konflikt personalisiert wird“, nahm KJF-Justiziar Helmut Schindler Stellung zur Andrä-Kritik. Er wies die „emotional gehaltenen Anwürfe“ zurück. Die KJF habe Kontakt zum IS aufgenommen, könne dem Dienst aber keine Vorschriften machen. Das Amtsgericht beabsichtige, den Dienst erst „nach Rechtskraft der Entscheidung“ offiziell einzuschalten, da das Verfahren mit Kosten verbunden sei. Schindler sagte, das für den 23. Juni geplante Gespräch mit dem „Pfad für Kinder“ werde durch die neue Erklärung belastet. Die KJF bleibe an einer einvernehmliche Lösung aller Beteiligten interessiert – gegen die KJF gerichtete „Kampagnen“ seien abträglich.

 

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