Regensburg 18.07.2012, 12:38 Uhr

„Glashaus“ wehrt sich gegen Sperrfrist

Das Vorgängerlokal „Wilde Erika“ war dazu verdonnert worden, um zwei Uhr zuzusperren. Die Betreiber klagten. Für das neue Lokal gibt es „Bewährung“.

Justitia hat entschieden: Das „Glashaus“ darf bis 4 Uhr morgens geöffnet haben. Foto: dpa

Justitia hat entschieden: Das „Glashaus“ darf bis 4 Uhr morgens geöffnet haben. Foto: dpa

Von Marion von Boeselager, MZ

Regensburg. Das Lokal „Glashaus“ am Ernst-Reuter-Platz darf an Wochenenden und vor Feiertagen bis 4 Uhr morgens geöffnet haben. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg am Dienstag beschlossen. Das Gericht ordnete aber eine „Bewährung“ für das Lokal an – und verknüpfte die längeren Öffnungszeiten mit bestimmten Auflagen.

Das „Glashaus“ ist der Nachfolger des Nachtlokals „Wilde Erika“. Die „Erika“ hatte seit ihrer Eröffnung im November 2010 mit zahlreichen Beschwerden wegen Lärmbelästigung zu kämpfen. Das außerhalb des Geltungsgebietes der Sperrzeitverordnung gelegene Lokal hatte bis 5 Uhr früh geöffnet. Nachtschwärmer strömten nach Schließung der Altstadtkneipen in die „Erika“ und verursachten – so eine Messung im Juli 2011 – zwischen 4.25 und 5.25 Uhr morgens, einen Lärmpegel von 60 Dezibel (dba). Erlaubt sind 45 dba.

Mehr als 100 Nachbarn beschwerten sich

Als Unterschriftenlisten von mehr als 100 gestörten Nachbarn eingingen und Gespräche mit den Betreibern zu keinem Ergebnis führten, setzte die Stadt am 19. Oktober 2011 die Sperrzeit auf 2 Uhr fest. Gegen den Bescheid zogen die Betreiber gestern vor das Regensburger Verwaltungsgericht.

Der Kläger, vor Gericht vertreten durch Geschäftsführer Tobias Kiesl und seinen Anwalt Dr. Klaus-Richard Luckow, argumentierte, das Lokal liege an einer stark befahrenen Straße. Den Mietern des Studentenwohnheims seien die Standortbedingungen bekannt gewesen. Zudem hätten sich die Aktivitäten junger Leute stärker in die Nacht hineinverschoben. Eine Unistadt wie Regensburg könne sich dieser Entwicklung nicht verschließen. Das Lokal schließe eine wichtige Bedarfslücke.

Die Beklagte gab kontra, auch Studenten bräuchten ihre Nachtruhe. Der Verkehrslärm sei nachts geringer als tagsüber. Die Situation der Anwohner habe sich erst seit der frühen Sperrstunde gebessert.

Erst kurz vor dem gestrigen Termin erfuhr das Gericht indes, dass die „Erika“ bereits in diesem März geschlossen wurde. Am 5. Juni eröffnete an gleicher Stelle die Cocktailbar/Lounge „Glashaus“, nach Angaben des Chefs ein Lokal mit völlig anderem Konzept. Es solle eine deutlich ältere Zielgruppe ansprechen und habe gehobenere Getränkepreise. Es gebe nur noch Hintergrundmusik. Beeinträchtigungen für das Wohnheim seien ausgeschlossen.

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