Verkaufsverbot: Alles von vorn
Die Stadtverwaltung wartet noch die schriftliche Anweisung zur neuen Regelung ab. Kontrolliert wurde zuletzt wohl ohnehin nicht mehr viel.
Das partielle Verkaufsverbot an Tankstellen stand lange in der Diskussion. Nun gibt es nach 22 Uhr keinen Alkohol mehr, dafür darf „Reisebedarf“ an alle verkauft werden. Archivfoto: dpa
Regensburg. Eineinhalb Jahre lang mussten Tankstellenbetreiber ab 20 Uhr abends sowie an Sonn- und Feiertagen „Nein“ sagen, wenn Fußgänger oder Radfahrer etwas einkaufen wollten. Zu diesen Zeiten war nur der Verkauf von „Reisebedarf“ an Autofahrer gestattet. Das Regensburger Ordnungsamt kontrollierte die Umsetzung der Regelung und verwarnte in den vergangenen eineinhalb Jahren „ein bis zwei Dutzend“ Tankstellenbetreiber, wie Amtsleiter Alfred Santfort der MZ sagte. Es seien auch Bußgelder verhängt worden. Weitere Maßnahmen oder gar Schließungen von Tankstellen seien bislang aber nicht erfolgt. Nun wird ohnehin alles anders: Am Montag beschlossen Landesregierung und Tankstellenbetreiber in München eine neue Regelung.
Häme für „Schildbürgerstreich“
Bei ihrer Einführung sorgte die Regelung für Aufsehen, hämisch war von einem „Schildbürgerstreich“ die Rede. Die Tankstellenbetreiber wehrten sich und führten das Beispiel des durstigen Radfahrers an, dem man am Feiertag keine Flasche Wasser verkaufen dürfe. Der städtische Rechtsreferent Dr. Wolfgang Schörnig sprach schließlich ein Machtwort: „Wegen einer Flasche Wasser wird es bei uns keine Anzeige geben, auch wenn es prinzipiell nicht legal ist.“
Zuletzt loderte die Diskussion aufs Neue hoch: Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer verkündete, dass das Problem „bayrisch-vernünftig“ gelöst werde. Am Montag gab es ein Ergebnis. Die Tankstellen verpflichten sich, von 22 bis sechs Uhr an niemand mehr Alkohol zu verkaufen – egal ob Reisender oder nicht. Dafür gibt es beim Reisebedarf nachts sowie an Sonn- und Feiertagen keine Unterscheidung mehr zwischen Reisenden und Nicht-Reisenden.
„Opportunitätsprinzip umsetzen“
Ordnungsamtschef Alfred Santfort war die Vereinbarung am Montag noch nicht offiziell mitgeteilt worden: „Wenn es kommt, werden wir es lesen und prüfen.“ Er könne sich aber vorstellen, dass die neue Regelung „eine Weisung ist, wie das Opportunitätsprinzip bei der Kontrolle des Ladenschlussgesetzes umzusetzen ist“. Konkret: Wegen Ordnungswidrigkeiten im Bereich „Reisebedarf“ werde es weiterhin keine Anzeigen geben.

