Prozess
Angestellte klaute am Paketzentrum

Eine 46-jährige Regensburgerin nahm über Jahre Smartphones und Elektrogeräte aus beschädigten DHL-Paketen mit nach Hause.

21.03.2017 | Stand 16.09.2023, 6:25 Uhr

Eine DHL-Mitarbeiterin stand vor Gericht. Foto: Winter

Eine Mitarbeiterin eines Paketzentrums der DHL in Regensburg stahl über Jahre hinweg wie ein Rabe: Immer wieder eignete sie sich Sendungen mit wertvollem Inhalt an, die ihr zur Nachverpackung anvertraut waren. Der Schaden: über 6000 Euro. Jetzt stand die 46-Jährige wegen Verletzung des Postgeheimnisses und gewerbsmäßigen Diebstahls in 16 Fällen vor dem Amtsgericht.

Smartphone, Notebooks und MP3-Player gestohlen

Die Angeklagte gestand unter Tränen, bereits kurz nach dem Antritt ihrer neuen Stelle in einem Regensburger DHL-Paketzentrum im Herbst 2012 mit den Diebstählen begonnen zu haben. Ihr Job war es, beschädigte Pakete, die dort eingeliefert wurden, neu zu verpacken und zu verkleben. Doch als die Frau durch die beschädigte Stelle sah, was sich in der Sendung befand, oder es allein durch den Aufdruck des Herstellers erraten konnte, schmuggelte sie regelmäßig nagelneue Notebooks, Smartphones, e-Books und MP3-Player in ihre eigene Tasche und nahm sie mit nach Hause. Auch ein Thermomix-Gerät für über 1100 Euro, ein Elektroroller, eine Konzertkarte für „Rock im Park“ und ein Dirndlgewand wechselten zunächst unbemerkt den Besitzer. Die beschädigte Verpackung entsorgte die 46-Jährige einfach im Altpapier. „Größere Sachen hab ich einfach umetikettiert und sie zu mir nach Hause geschickt.“

„Ich hab’ nimmer aufgehört, obwohl ich wusste, dass das Mist ist.“Die Angeklagte

Als keinem die Diebstähle auffielen, machte die Frau einfach immer weiter, bis sie im März letzten Jahres erwischt wurde. „Ich hab’ nimmer aufhören können“, schluchzte die Angeklagte, „obwohl ich wusste, dass das Mist ist“.

Die entwendeten Gegenstände lagerte die Frau dann bei sich zu Hause: „Einige Handys hat mein Sohn verkauft. Der Rest ist noch bei mir daheim, zum Beispiel der Thermomix. Ich dachte, das kann ich irgendwann mal brauchen oder verschenken.“ Ein Teil des Verkaufserlöses diente zur Tilgung von Darlehen.

Verteidigerin Veronika Forster erläuterte, ihre Mandantin habe nach dem Auffliegen ihres Tuns nicht nur ihren Job verloren und sei seitdem arbeitslos. „Die Auswirkungen in ihrem sozialen Umfeld sind immens: Sie verlor Freunde und Ansehen in ihrer Familie.“

Da die Angeklagte jedoch bisher nicht vorbestraft war und von Anfang an bei den Ermittlungen mit den Behörden kooperierte, kam sie vor Gericht glimpflich davon. Ein Teil der Vorwürfe wurde eingestellt. Richterin Ursula Schimke-Kinskofer verurteilte die 46-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wird der Regensburgerin ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Zugunsten der schuldbewussten Angeklagten wertete das Gericht unter anderem, dass der Großteil der entwendeten Waren wieder den rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben werden konnte. Zu ihren Lasten sprach jedoch der lange Zeitraum ihres Tuns und der relativ hohe Schaden.(mov)

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