Landkreis Regensburg 03.08.2012, 18:57 Uhr

Vollrausch oder nicht?

Ein 39-Jähriger versuchte, durch Fahrerwechsel seine Straftat zu vertuschen. Nun stand er vor dem Regensburger Amtsgericht.

Von Marion von Boeselager, MZ

Regensburg. Mit fast drei Promille und ohne Führerschein wurde der 39-jährige Kfz-Mechaniker Ludwig K. (Name geändert) im westlichen Landkreis von einer Polizeisteife erwischt. Die Beamten waren dem Mann, der im Mai am späten Abend auffällig langsam unterwegs war, eine Weile nachgefahren und hatten beobachtet, wie er auf einem Schotterplatz schnell einen Fahrerwechsel mit seiner Beifahrerin vornehmen wollte. Bevor es dazu kam, sprachen sie den Lenker jedoch an. Nun stand er wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht.

„Ich kann mich an diesen kompletten Abend überhaupt nicht mehr erinnern – nicht mit wem, wo und wie viel ich getrunken habe“, behauptete der Angeklagte. „Auch nicht, wie ich an die Autoschlüssel gekommen bin.“ Die gehörten der Dame auf dem Beifahrersitz, seiner Ex-Freundin und Halterin des Wagens, die aber offenbar kein Problem damit hatte, sich von dem schwer alkoholisierten Angeklagten chauffieren zu lassen. Die angebliche Volltrunkenheit wollte Richter Dr. Thomas Pfeiffer dem Landkreisbürger aber nicht recht glauben – war er doch einigermaßen korrekt gefahren, hatte sachlich gegenüber den Beamten erklärt, er sei nicht im Besitz eines Führerscheins, und ihnen seinen Personalausweis ausgehändigt. Doch auch der Hinweis, der Strafrahmen beim angeklagten Delikt sei der gleiche wie bei dem vom Angeklagten geltend gemachten Vollrausch, half nicht, die Erinnerungslücken des Mechanikers zu beheben.

Da blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als das Verfahren auszusetzen und zu einem neuen Termin einen Sachverständigen zu laden. Der, so Dr. Pfeiffer, solle den Angeklagten auf eventuelle Schuldunfähigkeit hin untersuchen und eventuell eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt anordnen.

„Dann verliere ich aber meinen Job und meine Wohnung“, protestierte der Angeklagte entsetzt. „Bei Ihrer wahnsinnigen Rückfallgeschwindigkeit geht es bei Ihnen sowieso darum, ob Sie nicht ins Gefängnis kommen“, machte der Richter ihm seine Situation klar. „Bei den Promille sind normale Menschen kurz vor dem Sterben. Wenn Sie da nicht im Krankenhaus liegen, haben Sie ein schweres Alkoholproblem.“

Dagegen verwahrte sich der Angeklagte entschieden. Dennoch empfahl ihm das Gericht, bis zum neuen Termin zur Caritas-Suchtberatung zu gehen. „Vielleicht kann Ihnen da geholfen werden, und dann kommt vielleicht auch eine Bewährung in Betracht.“

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