Gesellschaft
Zeugen Jehovas ziehen in Schwandorf aus

Mangelnde Auslastung, Renovierungsbedarf: Die Gemeinde will den Königreichsaal, die zentrale Versammlungsstätte, verkaufen.

17.08.2017 | Stand 16.09.2023, 6:17 Uhr

Der „Königreichssal“ der Zeugen Jehovas in Schwandorf steht zum Verkauf. Foto: Heinzl

Das Inserat könnte lauten wie folgt: Mehrzweckgebäude in Schwandorf, Baujahr 1988, renovierungsbedürftig, verkehrsgünstige Lage, zahlreiche Stellplätze, Vortragsraum mit rund 100 Sitzplätzen, umständehalber zu veräußern. – Die Immobilienanzeige gibt es nicht, die Verkaufsabsicht sehr wohl. Seit Mai steht das Objekt an der Hochrainstraße 93 leer; zu haben ist der Königreichssaal der Zeugen Jehovas in Schwandorf.

Wolfram Slupina, beim Zweigbüro Europa der Religionsgemeinschaft zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit, bestätigt die Offerte. „Grund für den Verkauf sind einerseits Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die bald angefallen wären, andererseits sollen Königreichssaalgebäude im Umkreis besser ausgelastet werden“, schreibt er per E-Mail. Ein Neubau sei nicht geplant. Die rund 70 aktiven Zeugen Jehovas in Schwandorf wurden laut Slupina der neu zusammengestellten Versammlung Burglengenfeld zugeordnet. Die Schwandorfer „Verkünder“, wie sie sich selber nennen, müssen also weitere Wege in Kauf nehmen.

Aber es geht nicht nur um die Bequemlichkeit.Barbara Kohout, selbst drei Jahre lang Mitglied der Versammlung Schwandorf und inzwischen eine der profiliertesten Kritikerinnen der Zeugen Jehovas, weist auf einen weiteren Aspekt hin:„Ich denke, es tut emotional weh, wenn man ein Objekt aufgeben muss, für das man unermesslich viel Zeit, Geld und Arbeitskraft investiert hat. Und der Erlös geht dann zu 100 Prozent in den Besitz der Religionsgemeinschaft über“, sagt sie im MZ-Interview.

Der Bau entstand in Eigenleistung

Nach einem Aufenthalt im oberbayerischen Weilheim war Kohout Ende der 80er Jahre mit ihrem Mann nach Altendorf gezogen und bei den Schwandorfern aktiv. Der Königreichssaal war damals schon gebaut, doch die Sitzbezüge stellte der gelernte Polsterer noch unentgeltlich zur Verfügung. Auch eine Schwandorferin, die der Glaubensgemeinschaft ebenfalls den Rücken gekehrt hat, erinnert sich: „Das Grundstück ist von der Stadt gekauft worden, der Bau entstand komplett in Eigenleistung. Die ganze Versammlung war beteiligt, allein in Schwandorf zwischen 70 und 80 Leute. Dazu kamen noch Helfer von außerhalb. 30 Personen waren im Schnitt immer an der Baustelle. Die ganze Woche war Betrieb“. Auch die Frauen hätten mitangepackt: Dachziegel aufgeschlichtet, saubergemacht, Müll abtransportiert. Finanziert wurde das Ganze der Schwandorferin zufolge durch Eigenarbeit, Spenden und einen „Kredit von der Wachtturmgesellschaft“. Wann das Ganze abbezahlt war und wie die genauen Eigentumsverhältnisse aussahen, vermag sie nicht zu sagen.

Im Grundbuch eingetragen ist die Immobilie aktuell auf „Jehovas Zeugen, Versammlung Schwandorf“, was auch von Pressesprecher Slupina bestätigt wird. Doch wer ist die juristische Person dahinter? Der eingetragene Verein „Jehovas Zeugen, Versammlung Schwandorf e. V.“, unter Nummer VR 10035 auch in der Bauphase beim Registergericht Amberg gelistet, kommt nicht in Frage. Denn er wurde vor fast genau zehn Jahren gelöscht. Die Eintragungen im Vereinsregister enden mit dem Passus: „Der Verein hat nach Maßgabe des schriftlichen Beschlusses aller Mitglieder vom 29. 07. 2007/01. 08. 2007/02. 08. 2007/ 08.08.2007 auf die Rechtsfähigkeit verzichtet. Das Registerblatt ist geschlossen“.

Des Rätsels Lösung steckt im Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, der den Zeugen Jehovas in Deutschland nach jahrelangem Rechtsstreit zugestanden wurde. Durch diese Anerkennung kann die Glaubensgemeinschaft, vergleichbar mit dem Kirchenrecht, weitreichende interne Vorschriften erlassen.

Das Amtsblatt von Jehovas Zeugen

Zum Beispiel, nachzulesen im„Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland“ 2013 Nr. 2, das „Gesetz zur Eingliederung der Versammlungsvereine in die Körperschaft des öffentlichen Rechts Jehovas Zeugen in Deutschland“.Hier heißt es unter anderem, dass „in all den Fällen, in denen eine Versammlung der Religionsgemeinschaft ohne den Zusatz e. V. im Grundbuch eingetragen ist, nicht ein Verein Eigentümer des Grundstücks“ sei, „sondern die Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Zum Teil hätten die Vereine durch Versammlungsbeschluss auf die Rechtsfähigkeit verzichtet und „auf die Gesamtrechtsnachfolge durch die Körperschaft des öffentlichen Rechts hingewiesen“ – wie eben in Schwandorf.

„Jehovas Zeugen in Deutschland“, die Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist also im juristischen Sinne Eigentümer der Immobilie. Mit dem Verkauf des Königreichssaals will sie allgemeine Aktivitäten finanzieren. „Der Erlös steht überregional für Neubau-, Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen zur Verfügung“, schreibt Sprecher Slupina.

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