Schwandorf 09.10.2012, 16:47 Uhr

27 Monate Haft für Kopfstoß

Ein 18-Jähriger rastete im Rausch in der Diskothek aus und verletzte sein Opfer dabei schwer.Der Bekannte erlitt einen Nasendurchbruch.

Justitia3

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Schwandorf. Kopfstöße ins Gesicht eines Gegners gelten in der Rechtsprechung als „potenziell lebensbedrohlich“ und werden daher als gefährliche Körperverletzung geahndet. Um einen solchen Fall ging es gestern bei einer Verhandlung vor dem Jugend-Schöffengericht. Hier musste sich ein 18-Jähriger aus dem Landkreissüden verantworten, weil er in einer Regensburger Diskothek einem Bekannten ohne Grund einen solchen Kopfstoß versetzt hatte, dass dieser einen Nasendurchbruch mit Nebenhöhlen Quetschung erlitt und sich wegen der Folgen demnächst noch einer Operation unterziehen muss.

Der Angeklagte behauptete, so betrunken gewesen zu sein, dass er überhaupt keine Erinnerung mehr an das Geschehen in den frühen Morgenstunden des 6. Mai habe. „Es kann schon sein, dass ich mit dem Geschädigten zusammengerumpelt bin“, räumte er ein. Den Alkoholpegel wollte er sich beim „Vorglühen“ auf einer Geburtstagsfeier mit einer Flasche Wodka und in der Diskothek mit einer Zeche von 50 Euro angetrunken haben. Ihm selbst habe nach dem Stoß nichts wehgetan. Bei seinem Gegenüber habe er sich auf „Facebook“ und auch in einem Gespräch entschuldigt.

Daran konnte sich nun der Geschädigte wieder nicht erinnern. Wohl aber daran, dass der Angeklagte Leute angepöbelt habe und er ihn hatte beruhigen wollen. „Der hat mir den Kopfstoß direkt auf die Nase gesetzt, ohne auch nur einen Ton zu sagen. Etwas abschwächen wollte ein weiterer Zeuge seine Aussage, räumte aber nach einer deutlichen Ansage des Staatsanwaltes zu möglichen Folgen einer Falschaussage, seine Angaben bei der Polizei ein. Auf eine Zeugin hatte der Angeklagte keinen dermaßen betrunkenen Eindruck gemacht.

Was die Beurteilung für den Berufs- und die beiden Laienrichter schwierig machte, war die Tatsache, dass der Angeklagte in sozial geordneten Verhältnissen lebt, aber unter Alkohol leicht ausrastet. Das hatte ihm bereits zwei einschlägige Vorstrafen eingebracht, die jüngste, ebenfalls wegen eines Kopfstoßes, war eine Verurteilung zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe zur Bewährung. Nur zwei Monate später kam es zu dem Vorfall in Regensburg. Kurz darauf hätte er eine ambulante Suchttherapie antreten sollen. Sein Bewährungshelfer wies darauf hin, dass er nach Beendigung seiner Lehre und anschließender Meisterprüfung sogar seinen Lehrbetrieb übernehmen könnte.

 

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