Schwandorf 25.06.2012, 20:52 Uhr

Hymne der Hitlerjugend im Netz verwendet

Ein ehemaliges NPD-Mitglied wird zu fünf Monaten Haft verurteilt. Die Bedeutung der Textzeile will der 25-Jährige nicht gekannt haben.

Ein ehemaliges Mitglied der NPD musste sich gestern vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Foto: dpa

Ein ehemaliges Mitglied der NPD musste sich gestern vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Foto: dpa

Schwandorf. Wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen muss ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Oberpfälzer NDP für fünf Monate hinter Gitter. Der 25-jährige Daniel W. aus dem Landkreis Schwandorf hatte auf einer von ihm betriebenen Webseite in einem Banner die Titelzeile der Hymne der Hitlerjugend übernommen. Bewährung gab es nach zwei einschlägigen Vorverurteilungen und einer noch laufenden Bewährung nicht mehr.

Dass der Angeklagte der Betreiber der Homepage im fraglichen Zeitraum zwischen dem 27. Oktober 2010 und dem 25. Januar 2011 war, räumte er unumwunden ein. Das sogenannte „Banner“ sei etwa halbjährlich gewechselt worden. Dabei sei ihm dieser eine Satz untergekommen und er habe ihn verwendet, „weil er die Dynamik unserer Gruppe am besten beschrieben hat“, sagte Daniel W. – wobei es sich dabei gehandelt habe, sei ihm jedoch nicht bewusst gewesen. Deswegen habe er die Seite auch sofort vom Netz genommen, als er die Ladung der Kriminalpolizei erhalten habe. Als Begründung gab der Angeklagte an, sich regelmäßig auf den entsprechenden Seiten des Verfassungsschutzes über einschlägige Verbote kundig gemacht zu haben. Die Textzeile sei nicht darunter gewesen. Zwar räumte er ein „das Lied schon ’mal gehört zu haben“, an eine Verbindung mit dem Dritten Reich habe er aber nicht gedacht.

„Ihre Partei verwendet das Lied seit den 70er-Jahren, und Sie wollen uns weiß machen, Sie hätten den Zusammenhang nicht gekannt?“, fragte der Staatsanwalt. Dazu sagte der Angeklagte, er habe der Partei vor kurzem den Rücken gekehrt, weil diese sich zunehmend „den Etablierten annähert“. „Sie sind einer der schlimmsten geistigen Brandstifter und wussten genau, was sich hinter der Textzeile verbirgt“, stellte schließlich der Staatsanwalt fest, nachdem die neun Einträge im Bundeszentralregister, davon zwei einschlägige, offen gelegt waren. Für den Anklagevertreter bestand aufgrund der bisherigen Aktivitäten des Angeklagten kein Zweifel daran, dass dieser wusste, was er tat, und forderte sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Der Verteidiger forderte Freispruch und begründete das unter anderem damit, dass sich in dem übrigen Liedtext keinerlei Hinweise auf den Nationalsozialismus fänden und es erst im August 2011 zu einer ersten Verurteilung dagegen gekommen sei. „Ich muss nicht alles glauben, was mir ein Angeklagter erzählt“, begründete Richterin Kerstin Schirmbeck ihren Schuldspruch und das Strafmaß.

Weil sich der Angeklagte bewusst bürgerlich und demokratisch gebe, aber immer wieder seine rechtsradikale Gesinnung erkennen lasse, sei er besonders gefährlich. Erschwerend wertete die Richterin den langen Zeitraum und die große Öffentlichkeit der Webseite.

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