Schwandorf 02.09.2012, 18:00 Uhr

Schwarzenfeld verbietet Facebook-Party

Der Markt erlässt wegen einer im September geplanten Geburtstagsparty eine Verfügung für Veranstaltungen, die im Internet organisiert werden.

Partys, die in einem sozialen Netzwerk wie Facebook organisiert werden, sind in Schwarzenfeld verboten.

Partys, die in einem sozialen Netzwerk wie Facebook organisiert werden, sind in Schwarzenfeld verboten.

SCHWARZENFELD. In dem sozialen Netzwerk Facebook war kürzlich für 29./30. September eine öffentliche Geburtstagsparty bekanntgemacht worden. Der Markt Schwarzenfeld hat diese verboten und deswegen eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese besagt, dass in der Zeit vom 29. September, 14 Uhr, bis einschließlich 30. September, 8 Uhr, für den Bereich des Marktes alle Aktionen einzelner Personen oder Personengruppen, die zur Vorbereitung und Durchführung einer sogenannten Facebook-Party oder anderer über soziale Netzwerke organisierte Partys geplant sind, verboten sind.

Dieses Verbot gilt für jede Facebook-Party oder andere über soziale Netzwerke organisierte Partys, die nach Art und Ausmaß geeignet sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen. In der genannten Zeit ist es verboten, auf den öffentlichen Straßen und Plätzen des Marktes, insbesondere in den Bereichen des Forster-Weihers und des FC-Sportgeländes, alkoholische Getränke jeder Art zum Zwecke des Konsums vor Ort mitzuführen.

Diese Allgemeinverfügung ist in Kraft getreten und kann im Rathaus, Zimmer 5, eingesehen werden. Es wird darauf verwiesen, dass Zuwiderhandlungen mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro belegt werden können. (sss)

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