Nachfrage
„Vorfall“ wurde hausintern besprochen

Martin Wambach von Rödl & Partner erklärte auf MZ-Nachfrage den Grund für seine Entschuldigung nach der Stadtratssitzung.

28.07.2016 | Stand 16.09.2023, 6:45 Uhr
Martin Wambach ist einer von sechs geschäftsführenden Partnern der Kanzlei Rödl & Partner. −Foto: Rödl & Partner

„Ich habe mich für den unsachlichen Ton entschuldigt; dafür dass Herr Ritter in der Präsentation unsachlich geworden ist.“ Das erklärte Martin Wambach, einer von sechs geschäftsführenden Partnern der international tätigen Wirtschaftsprüfungskanzlei Rödl & Partner, auf eine Nachfrage der Mittelbayerischen Zeitung am Donnerstag.Am Mittwoch war im Stadtrat bekannt geworden, das es eine E-Mail zu diesem Thema gibt. Man könne von einem professionellen Wirtschaftsprüfer erwarten, „dass wir cool bleiben und sachlich reagieren, auch wenn es mal heiß hergeht“. Ritters Aussagen im Burglengenfelder Stadtrat seien schlicht „nicht der gewünschte Ton unseres Hauses“.

In der Sitzung am 13. Juli hatte der Wirtschaftsprüfer Wolfgang Ritter auf verschiedene Nachfragen von Bürgermeister a. D. Heinz Karg und BWG-Fraktionsvorsitzenden Albin Schreiner gesagt,„wenn sie es schon nicht erfassen hier oben“ oder und mit der Hand dabei an seine Stirn gedeutet(zur Frage, ob die Zuführung zum Vermögenshaushalt ein Überschuss ist oder nicht, Anm. d. Red.). Mit „Himmel, Arsch und Zwirn“ verwies der Prüfer zudem darauf, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk „die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung“ feststellt, aber „nichts über den wirtschaftlichen Zustand“ aussage. Das bezeichnete Martin Wambach im MZ-Gespräch nun „als allgemein getroffene Aussage nicht ganz korrekt.“

Was bedeutet der Prüfvermerk?

Was ist ein „uneingeschränkter Bestätigungsvermerk“ dann? Das Handelsgesetzbuch regelt das laut Wambach: Geprüft werde, ob der Abschluss im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen stehe und insgesamt ein zutreffendes Bild der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt werde. „Es ist mehr als eine reine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit.“ Ein Teil sei die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, Teil zwei aber auch die Richtigkeit der Beurteilung im Lagebericht. „Wir beschäftigen uns natürlich auch mit wesentlichen Aussagen und der gesamten wirtschaftlichen Situation eines jeden Unternehmens“, stellte Wambach klar.

Sollten dabei besondere Risiken erkennbar sei, „müssen wir als Wirtschaftsprüfer auch darauf hinweisen“. So regele das Handelsgesetzbuch jede Wirtschaftsprüfung. Unabhängig zum uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wären außerdem Hinweise auf „besondere Umstände im Jahresabschluss“ zusätzlich möglich, um auf diese Umstände aufmerksam zu machen. Das habe jedoch keinen Einfluss auf den Bestätigungsvermerk und schränke diesen nicht ein. „In der Praxis machen wir das auch häufig“, erklärte Wambach weiter, „aber das ist in Burglengenfeld nicht der Fall“.

„Verhalten nicht standesgemäß“

Der „Vorfall“ aus der Sitzung sei auch hausintern schon besprochen worden. „Dass Mitarbeiter von uns so eine Wortwahl nutzen, ist nicht im Interesse von Rödl & Partner“, sagte Wambach sehr deutlich. Zudem: „Es ist völlig egal, wer da auf mich zukommt“, betonte er, „das selbe hätte ich auch jedem Bürger gesagt, der mich anruft“. Dieses Verhalten sei einfach unprofessionell und nicht standesgemäß gewesen. Den besagten Artikel aus der MZ erhielt der geschäftsführende Partner nach eigener Auskunft über die Presseabteilung seines Unternehmens.