Nutzungsverbot
Wie geht es mit dem Büchlhof weiter?

Verwaltungsgericht weist Eilantrag ab. Am Büchlhof dürfen nun bis auf Weiteres keine Hochzeiten mehr stattfinden.

14.08.2017 | Stand 16.09.2023, 6:18 Uhr

Der Büchlhof bei Kemnath bei Fuhrn: Hier dürfen bis auf weiteres keine Hochzeiten mehr stattfinden. Foto: Willfurth/Archiv

Seit drei Jahren betreibt Familie Lohbauer den Büchlhof bei Kemnath bei Fuhrn als Lokal für Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Firmenfeiern, etc. – allerdings ohne Genehmigung.Da es nach Ansicht der Stadt Neunburg vorm Wald erhebliche Sicherheitsbedenken gibt, insbesondere hinsichtlich der beengten Zu- und Abfahrtsverhältnisse, hatte die Stadt ein Nutzungsverbot verordnet. Dagegen war die Familie Lohbauer am Verwaltungsgericht Regensburg mit einem Eilantrag vorgegangen. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass „der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen wird und die Antragsteller die Kosten zu tragen haben und den angeordneten Sofortvollzug der Stadt Neunburg vorm Wald als rechtmäßig bestätigt“,so ließ es die Stadt Neunburg am Wochenende verlauten.

Landrat Ebeling weiß auf Anhieb auch keine Antwort

Warum die Familie Lohbauer den Umbau drei Jahre lang illegal als Hochzeitslokal mit dementsprechenden Immissionen, Verstößen gegen den Brandschutz und ohne baurechtlich genehmigte Nutzungsänderung betreiben konnte, ist eine Frage, auf die Landrat Thomas Ebeling auf Anhieb auch keine Antwort weiß. Er sei davon ausgegangen, dass der Betrieb legal sei, sagt Ebeling auf Anfrage der MZ. Die Nachprüfungen seiner Behörde hätten begonnen, als er Ende 2016 erstmalig von einer fehlenden Genehmigung erfahren habe. „Wenn ich es eher gewusst hätte, wäre das gleiche Prozedere früher angelaufen“, sagt Ebeling.

Seine Bekanntschaft mit CSU-Kreisrätin Bettina Bihler, geborene Lohbauer, habe bei der Beurteilung der Angelegenheit keine Rolle gespielt, beteuert der Landrat. Ebeling: „Wenn einer den Landrat kennt, darf ihm das keine Vorteile und keine Nachteile einbringen“.

Im Baurecht gebe es die Möglichkeit, einen Verstoß nachträglich genehmigen zu lassen. Das geplante Bauleitverfahren werde nun zeigen, ob es einen legalen Weg zu der geplanten Nutzung geben werde. Er sehe das ergebnisoffen.Ebeling verwies auf Anstrengungen des Bauherren, die Zufahrt zu verlegen (wir berichteten). Dazu habe es bereits „vernünftige Gespräche“ gegeben. Streng genommen sei der jetzige Zustand aber ein Schwarzbau.

Eine Bauleitplanung liegt noch nicht vor

Der Leitende Beamte der Stadt Neunburg, Peter Hartl, rechnet mit rund einem Jahr Dauer für die Bauleitplanung, ab dem Zeitpunkt ihrer Eingabe. Ein Antrag sei bisher nicht gestellt worden. Auch der Beamte hält eine Bauleitplanung für den einzigen Weg, um den Hochzeitshof baurechtlich sauber und legal zu betreiben. Das Verfahren sei schon deshalb aufwendig, weil alle Träger öffentlicher Belange und die Bürger dazu gehört werden müssten. Rund 35 Behörden und Verbände müssten angeschrieben werden. Brisant aus Sicht des Naturschutzes sei, dass das Anwesen in der Schutzzone des Naturparks Oberpfälzer Wald liege. Auch die Denkmalpflege spiele eine Rolle bei dem Verfahren.

„Wenn einer den Landrat kennt, darf ihm das keine Vorteile und keine Nachteile einbringen.“Landrat Thomas Ebeling

Von unserem Medienhaus hat die Familie Lohbauer den Abdruck von fünf „Richtigstellungen“ gegenüber unseremBericht vom 3. August („Hochzeitsparadies mit Untiefen“)gefordert. Es gab aber nichts richtigzustellen – außer einer Kleinigkeit, für die wir uns entschuldigen, die aber an der Sache nichts ändert: Auf einem Foto war nicht die öffentliche Zuwegung zu dem Eventbauernhof abgebildet, sondern eine private der Familie Lohbauer. Die von der Stadt Neunburg gesperrte öffentliche Straße mündet aber in eine der beiden privaten. Auch für den Fall, dass diese breit genug wären: Das Nutzungsverbot für die Straße hat den Verkehr der Hochzeitsgäste von und zum Büchlhof zwangsläufig beendet.

Zitat korrekt widergegeben

Weiterhin hatte die Familie Lohbauer das Zitat von Bürgermeister Martin Birner moniert, nachdem die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gewährleistet gewesen sei. Das Zitat ist aber so gefallen und daher korrekt wiedergegeben. In der Sache selbst hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Drittens störte sich die Betreiberfamilie an der Formulierung, dass die kommerzielle Nutzung des Gebäudes als Ort für Hochzeitsfeiern durch keine Genehmigung gedeckt sei. Eine Nutzungsänderung für diesen Zweck existiere nicht, dies haben Landrat Thomas Ebeling, der Sprecher des Landratsamts, Hans Prechtl, und der Leitende Beamte der Stadt Neunburg, Peter Hartl, nochmals bestätigt. Das Nutzungsverbot des Landratsamts erstreckt sich nur auf das Obergeschoss. Dort fehlen laut Hans Prechtl ein zweiter Rettungsweg sowie Brandschutztüren. Das Verbot der Stadt Neunburg bezieht sich auf die komplette Nutzung des Hochzeitshofs aus Gründen der Sicherheit und Ordnung.

Verstöße gegen das Baurecht

Außerdem wünschte sich die Familie Lohbauer eine Korrektur der Aussage, dass das Landratsamt Schwandorf bereits 2009 eine Rückbauverfügung erlassen habe. Die Rückbauverfügung des Landratsamts liegt der Redaktion schriftlich vor.

Der Grund für den von den Behörden verordneten Rückbau waren eklatante Verstöße gegen das Baurecht, unter anderem der Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes und der Neubau ohne Baugenehmigung. Der Redaktion liegt eine schriftliche Stellungnahme des Sprechers des Landratsamts vom August 2009 vor, in der es in Bezug auf die Umbauarbeiten am Büchlhof unter anderem heißt: „Begonnen hat es schon damit, dass ohne Genehmigung ein Abbruch bestehender Gebäude erfolgte und – ebenfalls ohne Plan und Genehmigung – ein Neubau hochgezogen wurde... Wenn dann noch im Fall Lohbauer durch den Neubau ein denkmalgeschütztes Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wird, gelten aus gutem Grund strenge Maßstäbe“. Wörtlich ist in der Stellungnahme des Landratsamts von dem Bauherren als einem „fast schon notorischen Rechtsbrecher“ die Rede.

Familie Lohbauer war nicht zu erreichen

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg steht den Beteiligten nun noch die Möglichkeit der Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof offen, die innerhalb von zwei Wochen zu erheben ist. Betreiber Franz Lohbauer wollte sich auf eine Anfrage unseres Medienhauses nicht dazu äußern wie es jetzt weitergehen soll.

Anwohner hatten sich über die Lautstärke bei den Feiern am Büchlhof beschwert un dden Durchgangsverkehr gefilmt

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