Studium
Begrüßungsgeld für neue Studenten

Wer seinen Hauptwohnsitz am Studienort anmeldet, erhält teils einen Bonus. Dabei lässt das Meldegesetz eigentlich keine Wahl.

09.09.2015 | Stand 16.09.2023, 7:00 Uhr
Louisa Knobloch
100 Euro Begrüßungsgeld für Neu-Studenten gab es seit 2003 in Osnabrück. Aktuell hat die Stadt die Vergünstigung allerdings wieder abgeschafft – ebenso wie Nürnberg. −Foto: Friso Gentsch/dpa

Bevor im Oktober das Wintersemester beginnt, ziehen viele Erstsemester an ihren Studienort um. Neben der dortigen WG oder dem Wohnheimplatz haben sie häufig aber auch noch ein Zimmer zu Hause bei den Eltern – und damit zwei Wohnsitze. Als Anreiz, die Hauptwohnung am Studienort anzumelden, zahlen einige deutsche Städte ein Begrüßungsgeld:Furtwangen im SchwarzwaldundBraunschweigüberweisen neuen Studenten 200 Euro,Kiel100 Euro, inMarburggibt es Gutscheine über 100 Euro und inBerlin50 Euro.

Hintergrund ist, dass Städte für jeden Bürger, der dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, Schlüsselzuweisungen vom Bund erhalten. Mit diesem Geld finanziere die Stadt das sportliche, soziale und kulturelle Angebot sowie die Infrastruktur, die allen Bürgern zur Verfügung stehe, heißt es dazu etwa auf der Homepage der Stadt Passau. Diese hatte in den vergangenen zwei Jahren mit derKampagne „Du bist echt Passau – Dein Erstwohnsitz in unserer Stadt“und Gutscheinen im Wert von 100 Euro um Hauptwohnungs-Anmeldungen von Studenten geworben. Das Projekt werde derzeit evaluiert, hieß es auf MZ-Nachfrage. Ob es im Wintersemester 2015/16 fortgeführt werde, stehe noch nicht fest.

In Regensburg gibt es kein solches Begrüßungsgeld für Studierende. Alle Neubürger erhalten jedoch ein Willkommenspaket, sagt Helmut Dutz, der Leiter des Bürgerzentrums. Darin seien etwa ein Gutschein für eine Stadtführung, ein Coupon des Theaters Regensburg sowie ein Tagesticket des RVV enthalten. Begrüßungsgeld hin oder her – Dutz zufolge müssen sich Studierende in der Regel grundsätzlich mit ihrem Hauptwohnsitz am Studienort anmelden: Nach dem Meldegesetz sei die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung. Für Studierende sei das daher „zunächst einmal grundsätzlich der Ort, an dem sie ihrem Studium nachgehen“, so Dutz.

Eine Anmeldung mit Nebenwohnung am Studienort Regensburg sei nur in Einzelfällen möglich, wenn ein Student plausibel darlegen könne, dass er sich vorwiegend woanders aufhalte. Dutz zufolge müsste ein Student aber in diesem Fall nicht nur die kompletten Semesterferien an seinem zweiten Wohnsitz verbringen, sondern auch jedes Wochenende nach Hause fahren. Ein Kriterium ist die Entfernung zum Heimatort eine Rolle – akzeptiert werde ein Umkreis von bis zu 200 Kilometern zum Studienort Regensburg.

Manche Studierende hätten Bedenken, dass ihre Eltern kein Kindergeld mehr erhalten oder steuerliche Nachteile erleiden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen. „Die Art der Wohnung – also Haupt- oder Nebenwohnung – hat darauf keinen Einfluss“, versichert Dutz. Die Studierenden hätten durch den Hauptwohnsitz vielmehr Vorteile, weil sie an Wahlen und Abstimmungen in Regensburg teilnehmen und bestimmte Behördenangelegenheiten vor Ort unter der Woche erledigen könnten.

Nürnberg schafft Vergünstigung ab

Auch beim Einwohneramt der Stadt Nürnberg verweist man auf das Meldegesetz: „Der Ort, an dem der zeitlich überwiegende Aufenthalt ist, ist die Hauptwohnung. Da gibt es keine Wahlmöglichkeit“, betont Dienststellenleiter Olaf Kuch. Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg anmeldeten, bekamen bisher entweder eine Semesterfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr oder eine Halbjahreskarte für die Nürnberger Bäder. Damit ist jetzt allerdings Schluss: Die Stadt habe die Vergünstigung abgeschafft, so Kuch. „Hintergrund ist, dass die Studierenden in fast allen Fällen das ÖPNV-Ticket gewählt haben, es seit diesem Semester aber im VGN erstmals ein echtes Studententicket gibt und diesem Anliegen damit Rechnung getragen sein sollte.“

In Eichstätt gibt es dagegen noch ein Begrüßungsgeld: Hier erhalten neu immatrikulierte Studenten der Katholischen Universität (KU) Eichstätt-Ingolstadt einen 50-Euro-Gutschein – wahlweise zum Kauf eines Semestertickets für die Stadtlinie Eichstätt (Gesamtkosten: 70 Euro) oder in Form von Einkaufsgutscheinen, die in teilnehmenden Geschäften in Eichstätt eingelöst werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Studierenden ihren Hauptwohnsitz mindestens ein Jahr lang in Eichstätt haben. „Wird der Hauptwohnsitz vor Ablauf von zwölf Monaten abgemeldet, so ist das Begrüßungsgeld in voller Höhe zurückzuzahlen“, sagt Heike Oehlke, Mitarbeiterin des Hauptamts Eichstätt.

Amberg erstattet jährlich Beitrag

In Deggendorf erhalten Studierende, die ihre Hauptwohnung dort anmelden, ebenfalls ein Begrüßungsgeld in Form von fünf Gutscheinen über je zehn Euro. Diese können in vielen Geschäften vor Ort eingelöst werden. Dazu gibt es für die neuen Studenten noch ein Deggendorf-Buch.

In Amberg profitieren nicht nur die Erstsemester: Einmal im Jahr erstattet die Stadt auf Antrag allen Studierenden, die am Standort Amberg der OTH Amberg-Weiden immatrikuliert sind und die ihren Hauptwohnsitz in Amberg angemeldet haben, den Studentenwerksbeitrag in Höhe von aktuell 42 Euro. Unabhängig vom Wohnsitz erhalten seit dem vergangenen Wintersemester zudem alle Erstsemester einmalig eine Willkommensbroschüre mit Gutscheinen etwa für Museen, Stadtführungen oder Bäder. In Weiden gibt es keinen solchen Zuzugsbonus für Studierende. Alle Neubürger halten aber im Einwohnermeldeamt eine Begrüßungsmappe mit Infomaterial und Gutscheinen, etwa für einen Besuch der Weidener Thermenwelt.