Der neu geschaffene Bikepark im Gleißenberger „Naturerlebnis- und Freizeitzentrum“ bei den Sportanlagen kann ab sofort genutzt werden. Viele freiwillige Helfer haben unter der Regie von Christian und Helmut Dobmeier etliche Arbeitsstunden geleitstet und diese Anlage ins Leben gerufen und realisiert.
Die Gemeinde Gleißenberg hat das Material beschafft und das Grundstück zur Verfügung gestellt. Geplant wurde die Anlage vom Ingenieurbüro Staudner aus Pinzing und genehmigt vom Landratsamt.
Für die Kinder und Jugendlichen geht ein Traum in Erfüllung. Sie hatten sich diese Anlage schon lange gewünscht. Für die Benutzer gilt die von der Gemeinde erlassene Benutzerordnung. Die Anlage ist frei zugänglich und für jeden nutzbar.
Kein Alkohol und Drogen dafür eine Einverständniserklärung
Alkohol und Drogen sind natürlich untersagt. Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung der Eltern, welche eine Haftung des Betreibers der Anlage bei Unfällen auf Grund Selbstüberschätzung und Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen ausschließt. Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Strecke für Nicht-Biker strengstens untersagt. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Das Tragen von Schutzausrüstung wird empfohlen, es gilt eine Helmpflicht. Der Nutzer muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Strecke überzeugen.
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Mängel oder Beschädigungen sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. Es darf nur mit geeigneten Fahrrädern gefahren werden, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Ein Befahren der Strecke durch andere bzw. motorisierte Fahrzeuge aller Art ist strengstens untersagt. Es darf nur in der vorgesehenen Fahrtrichtung, nicht rückwärts gefahren werden. Jegliche eigenmächtige Veränderung am Streckenverlauf ist untersagt. Die Anlage ist nur bei trockener Bodenbeschaffenheit geöffnet. Bei Regen, feuchter Witterung und Frost ist die Anlage gesperrt. Außerdem ist der Betrieb der Freizeitanlage inkl. Bikepark in der Zeit von 21 bis 9 Uhr nicht zulässig.
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