Bei seiner Sitzung vor Pfingsten hat der Blaibacher Gemeinderat eine Satzung zum Bebauungsplan Kirchbügl beschlossen. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans Kirchbügl sollen mehrere Flurnummern aus dem bestehenden Bebauungsplan herausgenommen werden.
Flächen des Gemeinbedarfs wie die ehemalige Schule werden in Flächen ohne Bebauungsplan umgewandelt.
Durch die Herausnahme der ehemaligen Schule aus dem Bebauungsplan werden Leerstände einer neuen Nutzung zugeführt. Neue Wohnungen und Geschäftsräume bereichern das Ortsbild, Arbeitsplätze werden geschaffen, der Ortskern von Blaibach erhält wieder eine nachhaltige Belebung, so der Hinweis.
Keine Einwendungen von den Behörden und den Trägern
Bürgermeisterin Monika Bergmann informiert zudem die Mitglieder des Gemeinderats, dass keine Einwendungen von den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange eingelegt wurden. Auch aus der Öffentlichkeitsbeteiligung seien keine Einwendungen bei eingegangen. Der Gemeinderat billigte daher die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Kirchbügl“ und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Kirchbügl“ wurde als Satzung beschlossen.
Bürgermeisterin Monika Bergmann berichtete, dass auch für das Haus des Gastes eine Regelung für die Verträge mit Künstlern notwendig sei, wenn die Gemeinde Blaibach als Veranstalter auftrete. Die Gemeinderäte stimmten für diese Vertragsvariante: Für Künstler mit eigener Tontechnik soll der Vertragstyp 60/40 Prozent gelten. Somit erhält die Gemeinde 40 Prozent dern Eintrittseinnahmen, der Künstler 60 Prozent.
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Aus dem Gemeinderat erging der Hinweis, dass Hausmüll in den öffentlichen Mülleimern entsorgt werde. In der Presse und im Gemeinde-Boten soll darauf hingewiesen werden, dass dies verboten ist. Die Anschaffung von vier weiteren Geschwindigkeitsanzeigetafeln war bereits beschlossen. Der Gemeinderat vergab den Auftrag dafür an die Firma wavetec Radar Solutions GmbH & Co.KG aus Solingen. Da die Gemeinde Blaibach dazu verpflichtet ist, ein Kanalkataster zu erstellen, soll ein GPS-Gerät angeschafft werden, mit dem man beispielsweise Kanalschächte und Wasserschieber aufnehmen kann, auch könne das Gerät für die Suche nach Grenzsteinen verwendet werden. Der Auftrag dafür ging an die Firma Allterra Deutschland GmbH aus Dettelbach.
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Im Weiteren wurde der Beschluss über die Vergabe der Gebührenbedarfsberechnungen für die Jahre 2024 und folgende gefasst, da der aktuelle Gebührenkalkulationszeitraum der kostenrechenden Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bestattungseinrichtung) zum 31. Dezember 2023 endet. Für die kostenrechnenden Einrichtungen ist jeweils eine Gebührenbedarfsberechnung für den neuen Gebührenkalkulationszeitraum ab 1. Januar 2024 notwendig. Aus Gründen der Komplexität und der Rechtssicherheit sowie der Empfehlung der Rechnungsprüfungsstelle folgend, sollen diese Berechnungen extern vergeben werden, so wie es auch bei zahlreichen umliegenden Gemeinden und auch Städten gängige Praxis ist. Die Vergabe der Gebührenbedarfsberechnungen der kostenrechnenden Einrichtungen wurde an die Firma Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH aus Straubing erteilt.
Bauanträge genehmigt
Genehmigt wurden der Antrag auf Überdachung der hangseitigen Hausfront als konstruktiver Bestandsschutz des bestehenden Wohnhauses in Pulling und der Bauantrag auf Neubau eines Milchviehstalles in Untergschaidt. Bei letzterem sei Voraussetzung, dass die Wasserversorgung des Bauvorhabens durch den Wasserverband Untergschaidt gesichert ist. Dies habe der Bauherr dem Landratsamt Cham nachzuweisen, so der Beschluss.
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