Urteil AfD-Politiker Stadler kriegt Waffenbesitzkarte nicht zurück
Der Passauer AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler bekommt seine Waffenbesitzkarte nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Dienstag eine entsprechende Klage Stadlers abgewiesen, wie ein Sprecher mitteilte. Die Waffenbesitzkarte war von den Behörden eingezogen worden, nachdem Stadler 2020 einen Strafbefehl des Amtsgerichtes München über 60 Tagessätze akzeptiert hatte. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.
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Regensburg.Stadler war 2020 wegen Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens verurteilt worden. Es ging um eine Fotomontage. Das Bild zeigte im Original Landtagspräsidentin Ilse Aigner, die mit Schülern unter blauen Luftballons steht. Auf die Ballons montierte Stadler das AfD-Logo, Aigner stellte deswegen Strafantrag. Durch die Montage entstand nach Ansicht der Richter der Eindruck, Aigner lasse AfD-Ballons steigen und verletze somit ihre Pflicht zur Überparteilichkeit als Landtagspräsidentin.
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