Corona-Pandemie
Bayern: Diese Corona-Maßnahmen gelten

Das Kabinett präzisiert die Krankenhaus-Ampel. Zeigt sie Rot, gilt 3G am Arbeitsplatz. Ein Hotspot liegt in Ostbayern.

03.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:30 Uhr
Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, nimmt nach der bayerischen Kabinettssitzung an einer abschließenden Pressekonferenz teil. −Foto: Peter Kneffel/dpa

Monatelang hatten die Mitglieder des bayerischen Kabinetts darüber nachgedacht, welche Corona-Maßnahmen zurückgefahren werden können, an welcher Stelle gelockert werden kann, um nach Monaten des Lockdowns wieder Normalität herzustellen. „Nicht besorgniserregend!“, lautete noch vor vier Wochen der Kommentar zur Pandemie-Lage.

Anfang November fallen Worte wie „dramatisch“ oder „alarmierend“. Die ersten Krankenhäuser können keine Patienten mehr aufnehmen, die Inzidenzen erreichen Rekordwerte, die Impfbereitschaft stockt. „Die vierte Welle Corona rollt durch Deutschland und auch ganz besonders durch Bayern“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Notgedrungen muss die Staatsregierung die Zügel wieder deutlich anziehen. Söder warnt aber auch vor einer weiteren Spaltung der Gesellschaft. Möglichst viele sollen mitgenommen werden. Die SPD-Opposition wirft ihm vor, zu lange gewartet zu haben. Die FDP forderte eine Corona-Sondersitzung im Landtag und sorgt sich um die Benachteiligung Ungeimpfter.

Maskenpflicht in Schulen wird wieder eingeführt

Bayerns Schülerinnen und Schüler müssen sich zumindest vorübergehend wieder mit derMaske im Unterrichtanfreunden. „Ab dem 8. November wird die Maskenpflicht im Unterricht und auf den sogenannten Begegnungsplätzen im Schulgebäude gelten, nicht dagegen aber unter freiem Himmel, also im Pausenhof“, erläuterte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Für die weiterführenden Schulen sind dann medizinische Masken vorgeschrieben, für die Grundschüler reichen Alltagsmasken. Besonders bei Kinder im Schulalter sind die Infektionszahlen extrem hoch. Piazolo appellierte zudem an die Eltern, unmittelbar vor dem ersten Schultag Selbsttests bei sich und ihren Kindern durchzuführen. Die Maskenpflicht im Unterricht war in Bayern erst Anfang Oktober aufgehoben werden.

Krankenhaus-Ampel wird konkretisiert

Sie zeigt künftig bereits Gelb, wenn 450 Intensivbetten landesweit belegt sind. Am Mittwoch lag diese Zahl laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 488. Damit wird etwa generell auf FFP2-Masken umgestellt, dort wo bisher medizinische Masken ausreichten.

Wo bisher die3G-Regel galt - also Einlass nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete -, gelte dann die 3G-plus-Regel, die einen PCR-Test statt eines Schnelltests vorsieht.Wo zuvor 3G-plus galt, gilt dann 2G (geimpft, genesen).Ausgenommen davon blieben Einzelhandel und Personennahverkehr. Bei 3G bleibe es darüber hinaus etwa im Hochschulbereich und bei Ausbildungseinrichtungen.Für Clubs, Diskotheken oder Bordells gelte kündigt verpflichtend 2G - also kein Einlass für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind.

Rot zeigt die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt sind.Dann soll flächendeckend auf 2G umgestellt werden.Ausnahme sind die Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Fußpflege, wo dann 3G plus gilt. Das heißt: Der Restaurant- oder Friseurbesuch geht für Ungeimpfte und nicht Genesene nur noch mit PCR-Test.Am Arbeitsplatz gilt dann für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten die 3G-Regel - Mitarbeiter müssen sich also mindestens testen lassen.

Die Regelungen einer roten Ampel gelten auch in den Corona-Hotspots. Mehrere Landkreise und die Stadt Rosenheim in Oberbayern sowie der gesamte Regierungsbezirk Niederbayern hatten diesen Status bereits von sich aus ausgerufen. Zusätzlich zählen alle Kreise und kreisfreien Städte als Hotspots, wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 300 liegt und die Intensivbetten zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind.

In Ostbayern ist das in der Stadt Regensburg der Fall. Hier liegt die Inzidenz am Donnerstag laut RKI bei 316,5. Zugleich sind rund 86,4 Prozent aller Intensivbetten belegt. Bliebe es dabei, würde die Ampel am Samstag auf Rot schalten. Am Mittwoch zeigte die Ampel 2.0 auch im Landkreis Neumarkt Rot. Am Donnerstag fiel die Inzidenz jedoch auf 284,7, womit der Kreis nicht als Hotspot gilt.

Söder empfiehlt Drittimpfung

Söder hält es zudem für wichtig, dass sich möglichst alle bereits geimpften Menschen in Deutschland einer Drittimpfung unterziehen. Zwar seien derzeit 90 Prozent aller im Krankenhaus an Covid-19 behandelten Menschen ungeimpft. Es zeige sich aber auch, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlasse. „Der Booster ist der beste Schutz“, sagte Söder. Sinnvoll sei auch, dass sich Geimpfte einem Antikörpertest unterziehen, um eine Aussage über die Stärke ihres aktuellen Impfschutzes zu erhalten.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält die Forderung Söders für richtig. Ihr Vorsitzender Eugen Brysch räumte aber ein: „Das ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.“ Hier müsse eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Und selbst wenn Bürger auf private Rechnung einen Antikörpertest machen ließen, gebe es keine bundesdeutschen Standards, ab welchen Werten eine zusätzliche Immunisierung durch eine Impfung empfohlen sei, bemängelte Brysch.

Die SPD im Landtag forderte, die Kampagne zur Drittimpfung müsse schnell umgesetzt werden, alle Haushalte müssten angeschrieben werden. Die Regierung habe viel zu lange abgewartet, die Patientenzahlen würden jetzt stark ansteigen, sagte SPD-Gesundheitsexpertin Ruth Waldmann.

Regelungen für Alten- und Pflegenheime werden strenger

Schon bei einer gelben Krankenhaus-Ampel sollen Pflegeeinrichtungen künftig zu einem Testregime verpflichtet werden können, das für Beschäftigte und Besucher gilt. Unabhängig davon haben erste Einrichtungen in Bayern Besuche unterbunden.

Die Landesregierung legt ein 35 Millionen Euro schweres Hilfsprogramm für Krankenhäuser auf, mit dem die besondere Leistung der Mitarbeiter besonders in der Pflege anerkannt werden soll. Demnach sollen Krankenhäuser pro Covid-19-Patient und Behandlungstag auf der Normalstation 50 Euro und auf der Intensivstation 100 Euro erhalten. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, mindestens 50 Prozent als Boni an ihre Mitarbeiter weiterzugeben - vornehmlich an das Pflegepersonal. Das Programm läuft die nächsten sechs Monate. (dpa/ph)