Corona-Regeln
Bayern schließt 2G für Supermärkte aus

Neue Corona-Regel in Hessen besagt, dass Supermärkte Ungeimpfte aussperren dürfen. Der Freistaat will das anders handhaben.

15.10.2021 | Stand 16.09.2023, 0:02 Uhr
Andreas Maciejewski
Ein 2G-Optionsmodell für Supermärkte in Hessen stieß auf Kritik. −Foto: Fabian Sommer/dpa

Eine Corona-Neuregelung in Hessen sorgt für Furore: Am Dienstag hat das Bundesland erklärt, dass das 2G-Optionsmodell auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet werde, also auch auf den Lebensmittel-Einzelhandel. Im Klartext heißt das: Supermarkt-Betreibern steht es frei, in ihre Läden nur Geimpfte und Genesene zu lassen. Ungeimpfte - auch mit negativem PCR- oder Schnelltest - bleiben außen vor.

Für den Freistaat Bayern komme dieses 2G-Optionsmodel aber nicht infrage. Das teilte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf Nachfrage der Mittelbayerischen mit. „InEinrichtungen der Grundversorgung, zu denen auch der Einzelhandel zählt, gilt keine 2G-Regel, weil ansonsten Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, keinen Zugang mehr zu lebenswichtigen Einrichtungen hätten“, so eine Ministeriumssprecherin.

Bayern: Keine faktische Impfpflicht

Weiter heißt es in dem Antwortschreiben: „Dies käme einer faktischen Impfpflicht gleich, die die Staatsregierung stets abgelehnt hat. Daher wurde auch die Möglichkeit einer freiwilligen 2G-Regel nur für Bereiche eingeführt, die nicht zur Grundversorgung gehören.“

Für vier von fünf Handelsbetrieben in Hessen ist das sogenannte 2G-Modell einer Umfrage des Handelsverbands zufolge ohnehin keine Option. Lediglich Unternehmen mit beratungsintensiven Sortimenten würden darüber nachdenken.

Mit Material der dpa.