Bayern
Corona: Das gilt jetzt in Bayern

In Bayern gelten je nach Infektionsgeschehen verschärfte Corona-Maßnahmen. Wir erklären, wie die Regeln genau aussehen.

15.10.2020 | Stand 16.09.2023, 4:37 Uhr
Bayern hat die Maskenpflicht ausgeweitet. −Foto: Peter Kneffel/dpa

In bayerischen Regionen mit hohen Corona-Zahlen gelten künftig strikte Beschränkungen für private Kontakte, zudem wird die Maskenpflicht in den betroffenen Städten und Landkreisen deutlich ausgeweitet. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen. Mit den Gegenmaßnahmen geht die Staatsregierung zum Teil über einen gemeinsamen Beschluss von Bund und Länder hinaus.

Treffen mit anderen Personen

  • Schon bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Region dürfen sich nur noch zwei Hausstände oder maximal 10 Personen treffen.
  • Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 dürfen sich nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen. Die Gesundheitsämter müssen dies zwingend anordnen. „Das ist eine Muss-Vorschrift für die Kommunen in der Umsetzung“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung.
  • Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 werden Veranstaltungen auf maximal 50 Teilnehmer begrenzt.

Ausweitung der Maskenpflicht

  • Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Region müssen zudem überall dort Masken getragen werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen – etwa in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in allen öffentlichen Gebäuden, aber auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen wie etwa in Fahrstühlen und in Eingangsbereichen von Hochhäusern.
  • Zudem gilt dann eine Maskenpflicht für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.
  • Und: Die Maskenpflicht gilt nach Worten Söders bei Überschreiten des 35er-Werts nicht nur
  • Zudem gelte eine Maskenpflicht dann auch „am Arbeitsplatz dort, wo kein Abstandhalten möglich ist, insbesondere bei Begegnungsflächen, in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen“, betonte der Ministerpräsident.

Folgen für die Gastronomie

  • Zudem gelten bei hohen Corona-Zahlen regional künftig strikte Sperrstunden
  • Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 gelten die Sperrstunde und die beiden anderen Verbote schon ab 22.00 Uhr.
  • Gibt es mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, gilt die Sperrstunde ab 21 Uhr.

Wie dieSieben-Tages-Inzidenz in Ihrem Landkreis oder in Ihrer Stadt ist, können Sie hier in unserer interaktiven Grafiknachschauen!

Zeitplan

„Dies gilt nicht für ewig, sondern wir machen das jetzt mal für die nächsten vier Wochen, und dann überprüfen wir“, erklärte Söder.

Beherbergungsverbot

Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots lief Mitte Oktober aus. Die Staatsregierung verzichtete auf eine Verlängerung der Vorschrift, „Wir belassen es dabei“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.

Gottesdienste und Demonstrationen

Zudem gibt es für Gottesdienst unter freiem Himmel und für Demonstrationen im Freistaat keine Obergrenze für Teilnehmerzahlen mehr. Solange die Hygienevorschriften eingehalten werden, also Abstand und Maskenpflicht, dürfen damit auch mehr als die bisher zugelassenen 200 Personen gemeinsam beten.

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