Krankenhaus-Ampel
Corona: Diese Regeln gelten jetzt Bayern

Der Freistaat hat die Krankenhaus-Ampel nachgeschärft. Was bedeutet das für die drei Hotspots in Ostbayern?

04.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:29 Uhr
Die Krankenhaus-Ampel in Bayern wurde angepasst. Das gilt nun im Freistaat. −Foto: Matthias Balk/picture alliance/dpa

Das bayerische Kabinett zieht im Kampf gegen Corona die Zügel wieder an. Die Krankenhaus-Ampel wurde von der Staatsregierung nochmals überarbeitet.

Das passiert, wenn die Ampel gelb zeigt

Die Ampel wird dann gelb, wenn in den letzten sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Corona-Patienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Corona-Erkrankten belegt sind. Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

  • Die Maskenpflicht wird zu einer FFP2-Maskenpflicht (Ausnahme: Schule)
  • 3G wird zu 3G-plus
  • 3G-plus wird zu 2G (Das gilt in Clubs und Bordellen)

Das passiert, wenn die Ampel rot zeigt

Die rote Ampel gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Corona-Erkrankten belegt sind. Nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall gilt die Ampel landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

  • 3G wird zu 2G (Ausnahmen: Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen)
  • Am Arbeitsplatz gilt 3G.

Das gilt in regionalen Hotspots

Die bayerische Staatsregierung hat zudem den Begriff Hotspot neu definiert. Künftig gilt ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt als Hotspot, wenn die Inzidenz über 300 liegt und über 80% der Intensivbetten in einem Leitstellenbereich belegt sind. Regensburg (Stadt und Landkreis), Neumarkt und Cham gehören zum Leitstellenbereich Regensburg. Die Landkreise Schwandorf, Amberg-Sulzbach und die Stadt Amberg gehören zum Leitstellenbereich Amberg. Der Landkreis Kelheim gehört zum Leitstellenbereich Landshut.

  • 3G wird zu 2G (Ausnahmen: Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen)
  • Am Arbeitsplatz gilt 3G. (dpa/ph)