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Corona-Quarantäne in Bayern fällt weg: Das gilt nun

16.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:52 Uhr

Infizierte müssen laut Holetschek die neuen Bestimmungen fünf Tage einhalten. −Symbolbild: Jonas Walzberg/dpa

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat am Dienstag in einer Pressemitteilung über die Details zum Wegfall der fünftägigen Corona-Quarantäne ab Mittwoch informiert. Lesen Sie hier, was nun gilt.



Infizierte müssen laut Holetschek die neuen Bestimmungen fünf Tage einhalten. Sie gelten darüber hinaus fort, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sie enden aber auch bei symptomatischen Infizierten spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.

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Folgendes ist nun verpflichtend:

  • Wer sich infiziert hat,

darf ab Mittwoch die eigene Wohnung verlassen, alsoarbeiten oder einkaufengehen. Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren müssen jedoch einenMund-Nasen-Schutztragen. Empfohlen wird eine FFP2-Maske. Diese ist im Freien nicht notwendig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

  • Infizierte dürfen

medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht betreten. Ausnahmen gelten für heilpädagogische Tagesstätten.

  • Beschäftigte, Betreiber und Ehrenamtliche unterliegen einem

Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Heilpädagogische Tagesstätten sind davon ausgeschlossen, ebenso Beschäftigte von Krankenhäusern, Rehaeinrichtungen, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Unterbringung Behinderter sowie Rettungsdiensten, sofern diese nicht in Bereichen mit vulnerablen Menschen eingesetzt sind. Das heißt: In den genannten Einrichtungen dürfen Infizierte nur dann arbeiten, wenn sie keinen Patientenkontakt haben, also etwa Angestellte in der Verwaltung, erklärt der Sprecher der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Eduard Fuchshuber, auf Anfrage.

  • Große

Gemeinschaftsunterkünftewie Obdachlosenunterkünfte, Asylbewerberheime oder Gefängnissedürfen nicht betreten werden. Das gilt für Besucher wie auch für Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige.

Holetschek appelliert an Infizierte, die Schutzmaßnahmen einzuhalten und sich selbst zu isolieren. „Wem es möglich ist, der sollte beispielsweise von zu Hause arbeiten“, erklärt der Minister in der Pressemitteilung. „Nach mehr als zwei Jahren der Pandemie wissen wir alle sehr gut, wie wir uns und andere vor einer Ansteckung schützen können.“

− ism