Muss man das Leben bis zu Ende leben? Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum § 217 STGB das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt - nicht nur fürs Leben, auch für den Tod. Der assistierte Suizid ist möglich, der Satz „Sie dürfen keine Hilfen zur Selbsttötung leisten“ aus der Berufsordnung für Ärzte gestrichen.
Wie gehen Pflegekräfte und Ärzte damit um? Darauf sucht die Katholische Akademie der Caritas bei einer Fachtagung in Regensburg Antworten. „Wir brauchen ein eigenes Standing, eine Sorgekultur für das Leben bis zuletzt“, sagt Caritasdirektor Michael Weißmann. „Wir ringen...