Noch bis 31. Januar ist Zeit, die Grundsteuererklärung abzugeben. Die ersten Bürger haben unterdessen vom Finanzamt bereits den Grundsteuerwertbescheid erhalten. Sollte man hier wirklich pauschal Einspruch einlegen? Immerhin ist nur ein Monat Zeit.
Noch bis 31. Januar ist Zeit, die Grundsteuererklärung abzugeben. Die ersten Bürger haben unterdessen vom Finanzamt bereits den Grundsteuerwertbescheid erhalten. Sollte man hier wirklich pauschal Einspruch einlegen? Immerhin ist nur ein Monat Zeit.
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