Polizei
Gefahr: Illegale Böller mit Sprengstoff

Die Polizei in der Oberpfalz warnt nach dem Verbot in Deutschland vor dem Kauf von verbotener Pyrotechnik im Ausland.

28.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:19 Uhr
In Böllern steckt normalerweise Schwarzpulver. Bei Importen kann schon mal Sprengstoff enthalten sein. Das ist gefährlicher und verboten. −Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa

Der Verkauf von Feuerwerk ist auch in diesem Jahr in Deutschland verboten worden. Wer meint, er könnte sich im Ausland versorgen und hier ein deftiges Feuerwerk zünden, den warnt die Polizei Oberpfalz.

Vor allem im Hinblick auf die neue Corona-Welle mit der Omikron-Variante wurde der Verkauf von Pyrotechnik auch heuer verboten. Mit diesem Schritt sollen die Krankenhäuser in der Coronavirus-Pandemie nicht noch zusätzlich durch die hohe Verletzungsgefahr beim Zünden von Böllern und Raketen belastet werden, erklärt die Polizei in einer Pressemitteilung vom Dienstag. Trotz dieser Regelung habe die Polizei in der Oberpfalz schon vermehrt Personen mit verbotenen Böllern und Pyrotechnik bei Kontrollen nach der Einreise aus Tschechien erwischt.

Ohne CE-Zeichen geht nichts

Aus anderen Ländern dürften Feuerwerkskörper nur mit entsprechender Kennzeichnung eingeführt werden, so die Ordnungshüter. Sogenannte Billigprodukte ohne die entsprechende CE-Kennzeichnung seien oft nicht sicher in der Handhabung. Sie dürften weder eingeführt noch verwendet werden. Die Einfuhr solcher Produkte stelle eine Straftat dar, da diese häufig tatsächlich Sprengstoff und nicht das weniger brisante Schwarzpulver enthielten.

Die Polizei erklärt die Vorschriften: Feuerwerkskörper dürften nur mit entsprechender Kennzeichnung verwendet werden. Hier gebe es zum einen die BAM-Kennzeichnung für deutsche Produkte (BAM=Bundesamt für Materialforschung-und Prüfung) und zum anderen die CE-Kennzeichnung für europaweit zugelassene Feuerwerkskörper.

Die Feuerwerkskörper würden in verschiedene Kategorien unterteilt: Unter der Kategorie 1 seien sogenannte Kleinstfeuerwerke erfasst, die ab dem Mindestalter von 12 Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und verwendet werden dürfen. Kleinstfeuerwerke seien zum Beispiel Wunderkerzen. Unter der Kategorie 2 seien die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten Feuerwerkskörper erfasst. Hier gelte sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Verkauf von diesen Feuerwerken ist heuer verboten.

Auf keinen Fall solle man Silvesterfeuerwerk selber basteln. Das sei nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern könnten unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Schwerwiegende Verletzungen und Sachschäden können die Folge sein. Jedes Jahr würden Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe sterben.

Aus Gründen des Lärmschutzes ist es auch nicht erlaubt, Feuerwerke in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen zu zünden. Weiterhin gilt in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen definiert werden.