Protest gegen Strafen der IAA-Abseiler
Höchstes bayerisches Gericht: Aktivisten dürfen am Sonntag A9 mit Demo blockieren

25.03.2023 | Stand 15.09.2023, 1:01 Uhr
Mit der Versammlung soll unter anderem gegen die <a href="https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/geldstrafen-nach-abseilaktion-von-autobahnbruecke-waehrend-iaa-10650421" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">strafrechtliche Verfolgung derjenigen Personen</a> demonstrieren werden, die sich bei der 2021 in München veranstalteten Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) <a href="https://www.pnp.de/archiv/1/iaa-gegner-seilen-sich-von-autobahnbruecken-in-bayern-ab-6972566" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">von einer Autobahnbrücke über die A9 bei Freising abgeseilt hatten</a>. −Foto: Archiv

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als höchstes Gericht im Freistaat hat entschieden: Aktivisten dürfen am Sonntag, 26. März über der A9 demonstrieren - obwohl die Fahrbahn dafür gesperrt werden muss.



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Mit Beschluss vom Freitagabend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das in einem Eilverfahren entschieden. Die Landeshauptstadt München hatte für eine Demonstration auf der Bundesautobahn 9 (A9) am 26. März 2023 ein Versammlungsverbot ausgesprochen. Dieses hat das Gericht für voraussichtlich rechtswidrig erachtet und der Beschwerde des Versammlungsanmelders stattgegeben. Der Beschluss erging unter der Maßgabe, dass die Demonstration von 90 Minuten auf 45 Minuten verkürzt wird.

Die Versammlung soll am Sonntag, 26. März gegen 12 Uhr auf einer über die A9 führenden Fußgängerbrücke unmittelbar bei der Anschlussstelle München/Schwabing (Mittlerer Ring) stattfinden. Hierfür muss die A9 voraussichtlich stadteinwärts zwischen dem Autobahnkreuz München-Nord und der Anschlussstelle München/Schwabing und stadtauswärts zwischen den Anschlussstellen München/Schwabing und Frankfurter Ring gesperrt werden.

Mit der Versammlung soll unter anderem gegen diestrafrechtliche Verfolgung derjenigen Personendemonstrieren werden, die sich bei der 2021 in München veranstalteten Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA)von einer Autobahnbrücke über die A9 bei Freising abgeseilt hatten.

Verwaltungsgericht hatte Eilantrag abgelehnt

Gegen das von der Landeshauptstadt München ausgesprochene Versammlungsverbot hatte der Antragsteller beim Verwaltungsgericht München Klage und Eilantrag eingereicht. Der Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 23. März 2023 abgelehnt.

Der BayVGH hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit sei für die freiheitlich-demokratische Grundordnung von überragender Bedeutung und dürfe nur bei einer nicht anders abwehrbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingeschränkt werden.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt München rechtfertige im vorliegenden Fall nicht das ausgesprochene Versammlungsverbot. Es sei nicht ausreichend dargelegt worden, dass die erforderliche Sperrung der Autobahn zu diesem Zeitpunkt zwangsläufig zu einer konkreten Gefahr führen werde. Gleiches gelte für die angeführten Bedenken hinsichtlich der geplanten Abseilaktion von der Fußgängerbrücke. Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.

− ce